Darf Kindesunterhalt auf Harz4 angerechnet werden?
24 Oktober 2010
9 Comments
darf der unterhalt für ein 12 jähriges Kind auf Harz4 angerechnet werden. Mutter bekommt Rente, Kindergeld, und Harz4 da die Rente sehr klein ist. Für das Kind zahlt der Vater 295 euro Unterhalt. Er ist nicht Unterhaltsverpfichtet für die Mutter.
Als Mutter muss ich sagen das es ein Unding ist das der Unterhalt am Hartz IV angerechnet wird aber ich muss auch sagen das es bei mir auch so ist.Ich bin der Meinung das das Geld für das Kind bestimmt ist und ich finde sowas dürfte nicht angerechnet werden. Leider findet der Staat das nicht so warum auch immer!
Alimente und Kindergeld wird komplett auf den Hartz 4 Satz des Kindes angerechnet.Die Mutter kann noch Mehrbedarf für allein Erziehende beantragen, sind ca. 43 €
Zählt doch zum Familieneinkommen.
Muss angerechnet werden!
Kindesunterhalt ist zwar Unterhalt für das Kind, – aber das Kind zählt zur Familie. Hartz4 wird für die Familie errechnet.
Ja wird es, aber der Satz wird dadurch nicht um den kompletten Satz gekürzt, also bleibt auch davon noch etwas über.
gruß
Franky
Eindeutig ja, Hartz IV ist ja Hilfe zum Lebensunterhalt für die Familie insgesamt und da wird selbstverständlich eine Unterhaltszahlung von anderer Seite angerechnet.
Dies ist auch völlig richtig so!
Das gilt als Einkommen….
Gruß Mama
Ja das zält als Einkommen und wird in voller Höhe angerechnet. Es heißt nicht umsonst Bedarfsgemeinschaft.
Kindesunterhalt ist Einkommen. Man hat Anspruch drauf und kann deshalb nicht mal verzichten, ohne Nachteile zu riskieren.
Ja…und ist meiner Meinung nach auch richtig so.
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