Home » Renten

Darf man einen tv auftritt haben trotz witwenrente?

19 Oktober 2010 5 Comments

Natuerlich darfst Du. Dreimal hast Du nun schon gefragt und darfst immernoch. Von diesem einen TV-Auftritt hast Du doch kein Dauereinkommen. Das „Schlimmste“ das Dir passieren kann,ist, dass Du das Geld – abhaengig von der Hoehe des Betrages – evtl. versteuern musst. Das wars dann auch schon.

5 Comments »

  • aeneas said:

    Was ist das denn für eine verwirrte Frage? Meinst du jetzt einen Talkshowauftritt für den es Geld gibt oder so?
    Kannst du die Frage mal etwas konkretisieren?

  • Der Ochs` von Blödesheim said:

    Wenn du Witwenrente beziehst, kannst du nur um die 500 Euro dazu verdienen. Das heisst wenn du da drunter bleibst darfst du das.

  • v. Berlichingen said:

    Wieso nicht?Man kann auch arbeiten gehen und bekommt trotzdem Witwenrente.

  • Schmuseb said:

    Es spricht nichts dagegen.

  • Kojote said:

    Du kannst so oft im TV sein, wie du willst, wenn du das finanzamtmäßig meldest und auf deine Gage Steuern löhnst.
    Auch Witwen dürfen lt. DRV einen Nebenjob haben. In dem Rentenbescheid wird darüber ausführlich informiert. Einfach durchlesen oder Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.