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Darf man Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung Geschenke zukommen lassen?

15 Oktober 2010 8 Comments

Mir haben in den letzten Monaten einige Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung bei einem Anliegen sehr geholfen. Ich habe da recht oft angerufen und mich beraten lassen, und die Leute waren immer absolut höflich, freundlich und professionell. Weil so etwas ja nicht unbedingt „normal“ ist, möchte ich den Damen und Herren jetzt gerne ein kleines Geschenk zukommen lassen (die Geschichte ist momentan abgeschlossen). Dürfen die überhaupt etwas annehmen, oder wird das dann als Bestechung angesehen? Ich denke, daß es sich bei den Mitarbeitern der DRV um Beamte handelt, die vielleicht gar nichts annehmen dürfen? Ich möchte nur ungern, daß das Geschenk hinterher in den Müll wandert.

8 Comments »

  • debbi_di said:

    das ist ihr job. schuldigung aber ich arbeite im handel und bin auch verpflichtet zu jeden und allen lieb und nett zu sein und meinen job mit besten wissen und gewissen zu machen, denn dafür werde ich bezahlt und genauso werden die auch dafür bezahlt. wir zahlen die rentenversicherung und damit auch deren gehalt. es ist also unsinn wenn man denen was zukommen lässt!!!! ein liebes danke und einen schönen tag reicht auch!!!

  • milie 58 said:

    Das ist schön, dass die Mitarbeiter nett und Hilfsbereit waren.
    Aber das sollte doch normal sein.
    Das ist deren ihre Aufgabe.
    Aber Du darfst etwas schenken , als Danke schön. Na klar
    Lg

  • Alfred E said:

    Lasse es lieber sein. Schöne Dankesworte tuen es auch. Ich weiß nicht, wie es dort geregelt ist. Meistens ist es so geregelt, dass sie gar keine Geschenke erst annehmen dürfen.

  • Klara said:

    Bis zu 10 Euro gilts nicht als Bestechung, ein Päckchen Kaffee oder ne große Pralinenschachtel ist erlaubt.

  • John D said:

    Geschenke etwa im Wert einer Tafel Schokolade gehen eventuell noch – auch das wird aber nicht gern gesehen!

  • andelice said:

    Die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes dürfen keine Geschenke annehmen, die sich auf die Ausübung Ihrer Amtspflichten beziehen. Natürlich ist es schön, wenn sie ihre Arbeit gut machen, aber dafür werden sie bezahlt. Sie dürfen aus ihrer Tätigkeit keinen Vorteil haben und den hätten sie, wenn sie für jede gute Antwort eine Tafel Schokolade oder Kuchen bekommen. Ich würde lieber einen netten Dankesbrief an den Vorgesetzten schreiben und mich für die Hilfsbereitschaft bedanken. Das Geschenk müssen sie im Zweifel bezahlen (bei Ihrer Behörde) oder abgeben.

  • Mutter Schagalla said:

    Wer vorhat, dass er hierbei irgendwelche wirtschaftlichen Vorteile herausschinden kann, dürfte maßlos enttäuscht bleiben.

  • Bings said:

    Es ist absolut egal ob es ein Beamter oder ein Angestellter war, der dir geholfen hat. Ein Bediensteter in einer öffentlichen Einrichtung darf keine Geschenke annehmen. Sollte er dabei erwischt werden kann ihm eine Disziplinarbuße drohen. Wenn du ihm dennoch einen Dank zukommen lassen möchtest. Dann bedanke dich doch bei ihm über seinen Vorgesetzten und teile diesem mit, wie gut du von Herrn XY beraten und betreut wurdest. Evtl. kann dass dem von dir gelobten Sachbearbeiter irgendwann mal weiter helfen.

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