Definition: Rente | Wirtschaftslexikon Gabler
Rente: I. Mikroökonomik: Grundrente (Bodenrente), Konsumentenrente, Produzentenrente. II. Sozialversicherung/-recht: Zu regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten aufgrund von Rechtsansprüchen zu zahlende Geldbeträge. III. Steuerrecht: Periodisch wiederkehrende gleichbleibende Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen, die ihren Rechtsgrund in einem einheitlich nutzbaren, selbstständigen Rentenstammrecht haben und
(http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rente.html)
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