Durch krankheit arbeitslos.möchte mit einer bekannten zusammen eine wohnung mieten.was zahlt das amt dazu?
19 Oktober 2010
4 Comments
sie hat 2 kinder und bezieht eine erwerbslosigkeitsrente.die wohnung hat ca.112qm.
sie hat 2 kinder und bezieht eine erwerbslosigkeitsrente.die wohnung hat ca.112qm.
Blödsinn! Niemand wird „durch Krankheit arbeitslos“.
Private Verlustierungen sind nicht Sache der Allgemeinheit.
Wenn jemand arbeitslos ist, erhält er für bestimmte Zeit ALG 1,
danach ALG 2 (Hartz IV). Reicht ALG 1 nicht zum leben oder wenn
ALG 2 eintritt, wird eine Bedarfsgemeinschaft angenommen und
entsprechend gezahlt.
@ DR Eisendraht: Mach dich mal ruhig schlau, Krankheit kann sehr
wohl ein Kündigungsgrund sein.
Das kommt ganz darauf an, wie hoch die Rente ist, Kindergeld und gegebenenfalls werden Unterhaltsleistungen angerechnet.
Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft, euer Einkommen wird berechnet und dann erfährst du ob und wieviel Zuschüsse ihr für die Wohnung und Lebensunterhalt bekommt. Also eine genaue Summe kann dir niemand jetzt sagen.
Übrigends kann man durchaus wegen Krankheit arbeitslos werden. Es gibt genügend Urteile des Arbeitsgerichtes, wo Arbeitnehmer wegen chronischen Krankheiten gekündigt werden durfte.
ich kannte mal ein Paar, da meinte sie er hätte seine Arbeit verloren, weil er das Saufen nicht gelassen hat, er meinte er habe seine Arbeit durch Krankheit verloren – beide hatten recht –
sobald Ihr zusammenzieht bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, die bei vier Personen einen monatlich Bedarf von ca. 1800 -1900€ hat – hat Deine Bekannte in dieser Größenordnung Einkünfte aus Rente und Kindergeld zahlt das Amt nichts, hat sie weniger, habt ihr Anspruch auf die Differenz – in jedem Falle wird ihr Einkommen angerechnet –
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