Ende der Beschäftigung bei chronischer Erkrankung?
Bei mir wurde im Juni 1998 diie Parkinson-Krankheit diagnostiziert. Bis einschließlich September 2005 konnte ich meine Stellung als kfm. Leiter mit Einzelprokura ausüben. Aufgrund der fortschreitenden unheilbaren besonders schweren chronischen Erkrankung wurde ich dann ab 10-2005 verrentet und bekam die Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer zugesprochen. Bis einschließlich August 2007 konnte ich noch stundenweise in geringem Umfang arbeiten. Ab Oktober 2007 übte ich keinerlei berufliche Tätigkeit mehr aus. Mein Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis bis jetzt nicht schriftlich beendet; andererseits ist er der Verpflichtung auf Zahlung der vereinbarten Altersversorgung ebenfalls noch nicht nachgekommen und er reagiert auf schriftliche Ermahnung überhaupt nicht.
Muß das Arbeitsverhältnis schriftlich beendet werden bzw. besteht es noch – ruht es ?
Muß ich wegen Zahlung der Betriebsrente Klage einreichen ?
Bedanke mich für kompetente Antworten im Voraus ganz herzlich.
Viele Grüße
bieljoe
Undank ist der Lohn der Welt………..
Wende dich ans Arbeitsgericht, ohne Anwalt geht hier nix.
die verrentung bespricht man normaler weise mit dem arbeitgeber und auch die kündigung – die normler weise dann in übereinstimmung geschieht .-
die betriebsrente wird bei der zuständigen stelle beantragt –
ist das der arbeitgeber oder eine übergeordnete stelle .-
du hast die eu rente .-
ich verstehe das ganze nicht – das alles ist ohne arbeitgeber geschehen – dann musst du kündigen .-
mache einen termin bei deinem arbeitgeber – dann wird sich vieles regeln – vielleicht mit dem betriebsrat .-
die letzte möglichkeit ist der anwalt – aber erst termin beim arbeitgeber ohne anwalt.
Ich vermutet, Dein Arbeitgeber reagiert nicht, da er auch nicht sachkundig ist. Er wird sich erst befragen müssen.
Ich würde ehe ich einen Anwalt aufsuche ihn nochmals ansprechen.
Als nächstens müßte man sich bei einer Rentenberatung, hat auch die Gewerkschaft, schlau machen.
Du bist erst seit November zu Haus. Warst Du da krankgeschrieben? Soweit mir bekannt ist wird man erst nach 1 1/2 Jahren verrentet, das heißt, er hätte für die stundenweise Arbeit Krankengeld zahlen müssen.
Die Betriebsrente bekommst Du erst mit 65 Jahren – oder wann auch immer die normale Altersrente beginnen würde.
Ich meine, in diesem Fall geht ohne Anwalt gar nichts. Viel Glück!!
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