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Erlischt das Wohngeld genauso wie die Rente mit dem Tod???

19 Oktober 2010 7 Comments

obwohl beim Mietvertrag noch 3 Monate Kündigungsfrist besteht???

7 Comments »

  • Sprendli said:

    Das Wohngeld endet am Ende des Monats an dem der Antragsteller stirbt. Für die Kündigungszeit müssen die Erben notfalls einen neuen Antrag stellen. Nun gelten die Angaben der Erben.

  • Franky said:

    Aber sicher. Wer soll denn die Miete bezahlen, die Kinder? Wenn der Mieter tot ist kann niemand verlangen das da jemand anderes das weiterbezahlt.
    Gruß
    Franky

  • Gismo 1974 said:

    ja darum mußt du auch jedes jahr das wohngeld neu beantragen so habe ich das gehört

  • nieniqe said:

    ich behaupte mal das trotzdem die kündigungsfrist bestehen bleibt.-sie wird teil des erbes.(die mietschuld)-schließlich stirbt niemand pünktlich zum 1. und auch danach lößt sich der nachlaß nicht automatisch in nichts auf.

  • Das Engelchen Lixa077 said:

    Tja, ich denke, der Erbe muß das ab dem Datum bezahlte Geld zurückzahlen. Genauso wie das Hartz4. Ja, richtig gelesen. Der ALG2-Empfänger darf zwar zu Lebzeiten einen bestimmten Betrag auf dem Konto haben. Stirbt er aber, darf er diesen Betrag nicht mehr haben.
    Und der Erbe muß die Wohnung 3 Monate weiter bezahlen. Auch in einer Großstadt wie München, wo die Wohnung eigentlich ganz schnell wieder vergeben wäre.
    Das Engelchen Lixa077

  • Jürgen NRW said:

    Tatsächlich erlischt ein Vertrag wie z. B. Mietvertrag nicht automatisch durch den Tod des Vertragnehmers. Die Rechte und Pflichten aus so einem Vertragsverhältnis gehen auf die Erben über. Die müssen dann den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
    Das Wohngeld wird für die Bedürftigkeit gewährt. Mit dem Tod ist ja keine Bedürftigkeit mehr vorhanden, deswegen erlischt hier der Anspruch mit dem Tod.

  • guwi68 said:

    Na klar, wo Du hingehst brauchst Du kein Wohngeld mehr, nur eine Gebühr.

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