Das Wohngeld endet am Ende des Monats an dem der Antragsteller stirbt. Für die Kündigungszeit müssen die Erben notfalls einen neuen Antrag stellen. Nun gelten die Angaben der Erben.
# 19 Oktober 2010 at 16:03
Franky said:
Aber sicher. Wer soll denn die Miete bezahlen, die Kinder? Wenn der Mieter tot ist kann niemand verlangen das da jemand anderes das weiterbezahlt.
Gruß
Franky
# 19 Oktober 2010 at 16:22
Gismo 1974 said:
ja darum mußt du auch jedes jahr das wohngeld neu beantragen so habe ich das gehört
# 19 Oktober 2010 at 20:57
nieniqe said:
ich behaupte mal das trotzdem die kündigungsfrist bestehen bleibt.-sie wird teil des erbes.(die mietschuld)-schließlich stirbt niemand pünktlich zum 1. und auch danach lößt sich der nachlaß nicht automatisch in nichts auf.
# 19 Oktober 2010 at 22:36
Das Engelchen Lixa077 said:
Tja, ich denke, der Erbe muß das ab dem Datum bezahlte Geld zurückzahlen. Genauso wie das Hartz4. Ja, richtig gelesen. Der ALG2-Empfänger darf zwar zu Lebzeiten einen bestimmten Betrag auf dem Konto haben. Stirbt er aber, darf er diesen Betrag nicht mehr haben.
Und der Erbe muß die Wohnung 3 Monate weiter bezahlen. Auch in einer Großstadt wie München, wo die Wohnung eigentlich ganz schnell wieder vergeben wäre.
Das Engelchen Lixa077
# 20 Oktober 2010 at 01:11
Jürgen NRW said:
Tatsächlich erlischt ein Vertrag wie z. B. Mietvertrag nicht automatisch durch den Tod des Vertragnehmers. Die Rechte und Pflichten aus so einem Vertragsverhältnis gehen auf die Erben über. Die müssen dann den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Das Wohngeld wird für die Bedürftigkeit gewährt. Mit dem Tod ist ja keine Bedürftigkeit mehr vorhanden, deswegen erlischt hier der Anspruch mit dem Tod.
# 20 Oktober 2010 at 02:54
guwi68 said:
Na klar, wo Du hingehst brauchst Du kein Wohngeld mehr, nur eine Gebühr.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Das Wohngeld endet am Ende des Monats an dem der Antragsteller stirbt. Für die Kündigungszeit müssen die Erben notfalls einen neuen Antrag stellen. Nun gelten die Angaben der Erben.
Aber sicher. Wer soll denn die Miete bezahlen, die Kinder? Wenn der Mieter tot ist kann niemand verlangen das da jemand anderes das weiterbezahlt.
Gruß
Franky
ja darum mußt du auch jedes jahr das wohngeld neu beantragen so habe ich das gehört
ich behaupte mal das trotzdem die kündigungsfrist bestehen bleibt.-sie wird teil des erbes.(die mietschuld)-schließlich stirbt niemand pünktlich zum 1. und auch danach lößt sich der nachlaß nicht automatisch in nichts auf.
Tja, ich denke, der Erbe muß das ab dem Datum bezahlte Geld zurückzahlen. Genauso wie das Hartz4. Ja, richtig gelesen. Der ALG2-Empfänger darf zwar zu Lebzeiten einen bestimmten Betrag auf dem Konto haben. Stirbt er aber, darf er diesen Betrag nicht mehr haben.
Und der Erbe muß die Wohnung 3 Monate weiter bezahlen. Auch in einer Großstadt wie München, wo die Wohnung eigentlich ganz schnell wieder vergeben wäre.
Das Engelchen Lixa077
Tatsächlich erlischt ein Vertrag wie z. B. Mietvertrag nicht automatisch durch den Tod des Vertragnehmers. Die Rechte und Pflichten aus so einem Vertragsverhältnis gehen auf die Erben über. Die müssen dann den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Das Wohngeld wird für die Bedürftigkeit gewährt. Mit dem Tod ist ja keine Bedürftigkeit mehr vorhanden, deswegen erlischt hier der Anspruch mit dem Tod.
Na klar, wo Du hingehst brauchst Du kein Wohngeld mehr, nur eine Gebühr.
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit