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Eure Meinung: Ist das gerecht..?

17 Oktober 2010 6 Comments

das ein von Geburt an geistig behinderter Mensch viele Jahre(20) länger in die Rentenversicherung einzahlen muss als ein gesunder Mensch(5) bei Vorlage der gleichen körperlichen Probleme, bevor er Anspruch hat auf Erwerbsunfähigkeitsrente?
Hier ein Beispiel:
Von Geburt an geistig 100% behindert,Schizophrenie, 2 Bandscheibenvorfälle, 1 gutartiger Hypophysentumor. 37,5h wöchentliche Arbeitszeit als Produktionsarbeiterin (Herstellung von Verbandskästen für BMW), monatliches Nettoentgeld ca. 190,00 Euro. Zahlt Versicherungsbeiträge NICHT auf das reale Arbeitsentgeld, sondern es wird ein höheres fiktives Einkommen zu Grunde gelegt (lasse ich mir nochmal schriftlich von der Werkstatt erklären, damit die späteren Rentenansprüche höher ausfallen. Restlicher Bedarf zum Leben kommt entweder vom Staat oder bei meiner Tochter durch Kindergeld und Waisenrente. Es müssen 20 Jahre Rentenbeitragszeit nachgewiesen werden.
Geistig GESUNDER Mensch, Schizophrenie, 2 Bandscheibenvorfälle, 1 gutartiger Hypophysentumor, wöchentliche Arbeitszeit 37,5 h wöchentliche AZ als Produktionsarbeiter, monatliches Einkommen könnte bei 6,50 liegen (sind wir mal „optimistisch“)ein monatliches Bruttoeinkommen um die 1000,00 Euro. Versicherungen etc. richten sich nach dem tatsächlichen Einkommen. Bei diesen Bedingungen muss nur 5 Jahre Rentenbeitragszeit nachgewiesen werden.
Nur sachliche Kommentare erwünscht. Danke.

6 Comments »

  • Quacksal said:

    Du hast die Frage schon beantwortet, der Unterschied liegt in geistig 100% behindert und geistig gesund. Mit geistig Gesunden kann man so etwas nicht machen. Es ist der übliche Staatsbeschiss!

  • fuchs said:

    leider ist es so Wir alle Müssen dem Stadt unser Opelaus ab geben der andere mehr oder weniger das Wirt mit dem Einkommen berechnet

  • enzian2 said:

    In diesem sogenannten SOZIALSTAAT ist nichts mehr gerecht!!!!!!

  • said:

    Ja, das ist gerecht.

  • Mutter Schagalla said:

    Wie kommt es, dass ein Gesunder die „gleichen“ gesundheitlichen Probleme hat, wie ein Behinderter? – Irgendwas stimmt hier nicht!
    Bahnscheibenvorfälle stellen keine Behinderung dar.
    Auch mit einem gutartigen Tumor ist da nichts zu machen.
    Der Arbeitnehmer „zahlt“ nicht auf ein „fiktives“ Einkommen ein – im Rahmen der Besitzstandsicherung ist hier das durchschnittliche Einkommen als Grundlage eingesetzt…
    Nur wer Beiträge gezahlt hat, kann auch Ansprüche anmelden. Ist wohl bei jeder Versicherungsleistung so…. – klingt zynisch – ist aber Gesetz und: jeder hat die Gesetze, die er sich gewählt hat – oder eben nicht!
    Zur Wahl gehen! Dann meckern!

  • Peter K said:

    Schizophrenie und geistig gesunder Mensch das schließt sich ja schon mal selbst aus. Also besseres Beispiel geben, damit die Frage beantwortet werden kann.
    @ fuchs : Opelaus . Was ist das für ein Tier.

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