Finanzierung pflegeheimbedürftiger Eltern?
25 Oktober 2010
4 Comments
Angenommen meine Eltern oder Schwiegereltern kommen ins Pflegeheim, wer trägt die Kosten, wenn die Rente nicht reicht?
Muss ich da von den wenigen Euros die mir zum Leben bleiben abzweigen, oder mein Häuschen verkaufen?
Weiss wer was über aktuell gültige Berechnungsgrundlagen?
Wir hatten das vor 2 Jahren.
Opa schwer krank. Oma durfte nur 2600,- EUR haben.
Der Rest würde aufgebraucht vom Pflegeheim.
Angehörige Kinder usw. haben eine bestimmte Grenze.
Am besten beim Anwalt erkundigen.
Lieber dafür 200,- ausgeben, als Haus weg.
.
Jeder Heim kostet verschieden viel.In der regel ist es schon so das die Kinder das aufbringen müssen wenn die bedürftige Person es nicht kann.Das berechnet dann meistens das Heim oder Pflegestation.Aber man hat auch die möglichkeit einen Antrag beim Amt zu stellen.Die entscheiden dann ob du und wieviel zu zahlen musst und wieviel und ob überhaupt das Amt aufkommen wird.Wenn die ausrechnen das du komplett oder nur ein Teil zu zahlen musst dann kommst du auch nicht drum rum.Denn nicht nur Eltern müssen für kinder aufkommen sondern auch Kinder für Eltern.Das Amt kann dich auch dazu zwingen eine Arbeitsstelle anzunehmen wenn du noch keine hast damit du für deine Eltern aufkommst.In wenigen fällen wird man auch dazu gezwungen Haus zu verkaufen wenn nicht gezahlt wird und eine Mietwohnung zu nehmen damit mehr Geld über bleibt,kommt aber selten vor.Das wird dann aber vom Amt bestimmt.Amsonsten können die verlangen das du deine Eltern zu dir nimmst.Das sind gesetze,da kommt man nicht drum herum.
Hi, ich habe in einem Pflegeheim in der Verwaltung gearbeitet…also, erstmal wird von der Krankenkasse ein fester Betrag (die Höhe wird nach der jeweiligen Pflegestufe) bezahlt, dann wird, weil dies nie ausreicht, die Rente mithineingerechnet, dies reicht meistens aus, es gibt jedoch auch viele die keine oder nur eine geringe Rente haben, werden die Angehörigen unterhaltspflichtig, sollten diese selbst kein Geld haben, bezahlt der Rest das Sozialamt….
…es kommt also auf die jeweilige Situation an…vor dem Gesetz bist du deinen Eltern gegenüber (bei Schwiegereltern dann deine Frau) unterhaltspflichtig, jedoch werden Kosten z. B. für eigene Kinder noch vorangig bewertet…
…viel Glück
Wir haben momentan die Situation. Meine Schwiegermutter ist in einem Pflegeheim Stufe 2. Ihr Rente reicht auch nicht aus und so muß mein Mann zahlen. Sicherlich wird nicht das Haus drauf gehen aber es wird schon genau geprüft was Du zahlen kannst. Das kommt aber erst zum Tragen wenn der Besitz der zu pflegenden Person aufgebraucht ist.
Wir haben gar nichts prüfen lassen, da wir eh reif sind, also zahlen wir, momentan monatlich (unterschiedlich) zwischen 250-300 Euro dazu.
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