Home » Renten

Frage bezüglich Drittschuldner Hilfe?

21 Oktober 2010 3 Comments

Person (A) hat schulden, hat aber kein eigenes Konto. Aufgrund dessen, bekommt (A) seine Rente auf dem Konto des Ehepartners. Der Gläubiger hat jedoch eine Kontopfändung auf dem Konto des Sohnes gepackt – der Sohn bezieht jedoch Hartz IV. Jetzt ist die Frage, ob der Gläubiger an das Konto von dem Sohn überhaupt ran darf? Der Sohn bekommt nur sein Hartz IV überwiesen und nicht noch das Geld von Person (A).
Ich bedanke mich schon mal für die eventuelle Hilfe.

3 Comments »

  • Eva W. said:

    Hallo !
    Zunächst erst einmal Begriffserklärung bzw. Erläuterung. Wenn es um Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse auf Bankkonten geht, ist der „Drittschuldner“ immer die kontoführende Bank des Pfändungsschuldners.
    Jetzt zu der Frage. Der Gläubiger kann nur vollstrecken, wenn er auch einen Titel gegen den Sohn hat. Dies scheint der Fall zu sein. Denn das Konto des Sohnes ist bereits mit einer Pfändung belegt.
    Die Lösung ist das neue P-Konto, das es seit dem 1. Juli ganz neu gibt ! Der Sohn sollte so schnell wie möglich bei seiner Hausbank vorsprechen und dort beantragen, dass sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgestellt wird.
    /www.sozialleistungen.info/fin/bankpro…
    Die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto führt zum Bestehen eines automatischen Basis-)Pfändungsschutzes in Höhe des Pfändungsfreibetrages gemäß § 850c ZPO. Dies entspricht zurzeit 985,15 Euro pro Monat. Einzige Voraussetzung ist, dass es auf Guthabenbasis geführt wird und es pro Person nur ein einziges P-Konto gibt. Mit diesem Konto kann er „ganz normal“ am Zahlungsverkehr teilnehmen. Das heisst: er bekommt eine ec-Karte, kann Daueraufträge einrichten und Überweisungen – auch per Online-Banking ausführen.
    Person A sollte auch ein P-Konto eröffnen, um den Pfändungsschutz zu bekommen. Renteneingänge auf dem Konto des Ehepartners sehen Banken nicht so gerne, wenn bekannt ist, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den anderen Ehepartner laufen. (Gläubiger könnten die Bank verklagen…)

  • Manuel N said:

    Wenn der Gläubiger das Konto des Sohnes gepfändet hat, so steht dieser auch als (weiterer) Schuldner im zugrunde liegendem Vollstreckungstitel. Andererseits hätte das Gericht die Kontopfändung nicht anordnen dürfen. Er ist also selbst Schuldner. Welche Beträge dort eingehen ist hierfür uninteressant.
    Falls noch weitere Fragen sind; einfach schreiben!

  • lana said:

    hat a geld direkt oder in Direct bezahlt auf den konto das sohn wird kontopfändung –
    kein geld konto zwischen a und sohn wird nicht das gepfändung .

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.