Frage & Hilfe zum Kindesunterhalt !!?
25 Oktober 2010
6 Comments
Bin seit 2000 alleinerziehender Vater, meine Ex hinterzieht seit dem den Unterhalt in dem sie nur bis zum Selbstbehalt arbeitet und Nebeneinkommen von mir auf Grund der Entfernung (300 Km.) nicht bewisen werden können ! Rechtliche Mittel habe ich lt.Anwalt alle ausgeschöpft, ende der Fahnenstange !!
Komme immer tiefer in Zahlungsschwierigkeiten, habe bereits Pfändungen vorliegen.
Der kumulierte Unterhalt beläuft sich zur Zeit auf 1500.00 € Privatdedektiv kann ich mir nicht erlauben da ich selber eine geringe EU-Rente bezihe.
Möchte meinem Sohn eine vernünftige Entwiklung / Schule & Ausbildung ermöglichen, was der Kindesmutter nie interessirt hat da auch seit 2000 der Kontakt zum Kind abgebrochen wurde.
Erst Jugendamt dann Sozialamt, diese Antwort ist richtig.
Ich kenne einen Umgekehrten Fall wo sich der Vater der Verantwortung entzogen hat. Das Jugendamt hat sogar Detektive eingesetzt und ist mit Beweisfotos zu den Arbeitgebern gegangen und hat den Lohn Gepfändet. Die Ämter hohlen sich schon ihr Geld zurück egal was Deine Exfrau auch anstellen mag. Sie kommt um die Zahlungen nur durch ihr ableben herum. Selbst wenn sie schon in Rente ist stehen die Ämter vor der Tür und halten die Hand auf. Also lass den Kopf nicht hängen, gehe erst zum Jugendamt, und wenn die nicht Zahlen können mit der Schriftlichen Begründung zum Sozialamt.
Wenn man Kinder hat muss man sich auch um sie kümmern
Wende Dich damit an das Sozialamt, auch wenn es Dir unangenehm ist, denn wenn der Unterhalt von Deiner Frau ausbleibt, springen die ein. Wenn dann die Möglichkeit besteht, werden Sie es dann von Ihr holen, denn da spielt die Entfernung keine Rolle.
Naja was soll ich sagen
vielleicht ist es Dir möglich etwas arbeiten zu gehen
Versuch’s mal beim Jugendamt, dort gibt es eine Unterhalts-Vorschußkasse. Die „legen“ das im Normalfall für den Zahlenden aus, der sich auf diese Weise beim Jugendamt verschuldet.
Wenn das, auch welchen Gründen auch immer, bei dir nicht zum tragen kommen sollte, bleibt wohl nur der bittere Weg zum Sozialamt.
wende dich an die Selbsthilfe alleinerziehende Väter..die können dir bestimmt helfen ..
http://www.alleinerziehende vaeter.de
lg
Wende Dich mit allen Unterlagen an das Jugendamt. Das Jugendamt zahlt erst, wenn Du Dich auch an das Amt wendest. Allerdings nur, bis das Kind 12 Jahre alt ist. Evtl. solltest Du Dir auch bei einem anderen Anwalt Rat holen. Auch im Internet gibt es genug Foren, die hilfreiche Tipps haben.
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit