Frage zum unterhalt im todesfall?
17 Oktober 2010
5 Comments
eine frau lebte getrennt vom vater ihres kindes, selbiger war offziell unterhaltspflichtig, kam diesen zahlungen aber nicht nach.
nach einem arbeitsunfall kam der vater des kindes ums leben, nun stünde dem kind vermutlich halbwaisenrente zu. die mutter lebt von hartz4.
meine frage: ist es rechtens , dass das arbeitsamt die halbwaisenrente des kindes (10 jahre alt) zur vernögens-und einkommensverhältnisse der mutter hinzuzählt und somit den hartz4-satz senkt?
und wie geht man nun mit den ausgebliebenen unterhaltszahlungen des verblichenen um? sind dafür dessen hinterbliebene verantwortlich? ist sowas einklagbar?
p.s. die eltern des kindes waren nicht verheiratet.
vielen dank
Flexagon









Dieb Halbwaisenrente wird vom Harz4 abgezogen.
Ich bekomme selber Halbwaisenrente und wenn noch bei meiner Mutter gewohnt hätte, würden die es ihr abziehen.
Wegen Unterhalt kannst zum Jugendamt.Solange das Kind nicht 18 ist, kannst es von denen Einfordern.
Musst Geburtsurkunde des Kindes und Sterbeurkunde mitnehmen.
Eine Rückzahlung wirst nicht erhalten, erst ab Antragstellung.
Das beide Eltern nicht verheiratet waren, hat nichts mit dem Kind zu tun.
Die Mutter erhält halt keine Rentenanteile und Witwenrente….
Ach ja wenn es ein Unfall war, musst du das angeben bei Halbwaisenrente, denn dann bekommt das Kind mehr rente.
Hallo, also im normalfall ist es so das wenn der Unterhaltspflichtige nicht bezahlen kann das das dann vom Jungenamt getragen wird.
Es ist moralisch verwerflich wenn die Halbwaisenrente mit angerechnet wird.
Am besten man fragt dierekt beim Amt nach die können das genau sagen .
Ich bin mir sicher das die Halbwaisenrente nicht vom Hartz 4 abgezogen wird! Die Rente ist ja für das Kind und nicht die Mutter.
Am besten schaust du mal auf die Seite des Arbeitsamtes (ich weiß sehr unübersichtlich) oder die Frau fragt ihren Berater beim Amt die sind da meistens sehr kooperativ.
ja das ist rechtens das es mit angerechnet wird ,die halbwaisenrente, man kann dann auch noch unterhaltsvorschuß beantragen ,der wird aber auch beim hartz 4 mit angerechnet . Ich glaube nicht das die hinter -bliebene da für auf kommen Mützen ,oder es einklagen kann ,da hat man eben Pech. Ighasi
Also nach meinem Rechtsverständnis hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun. Die Halbwaisenrente dient zum Unterhalt des Kindes und dürfte meiner Meinung nach nicht auf Hartz 4 angerechnet werden.
Allerdings finde ich, dass hierzulande die Gesetze immer sehr schnell geändert werden, wenn es darum geht, dem „kleinen Mann/Frau“ ans Geld zu gehen. So schnell, wie dann, ändern sich hier sonst nie irgendwelche Gesetze.
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