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Frage zum Versorgungsausgleich der Rente nach Scheidung?

15 Oktober 2010 4 Comments

Meine Freundin lebt mit einem Mann zusammen, der geschieden ist. Bei der Scheidung wurde vereinbart, dass laut Versorgungsausgleich, die Hälfte der Rente an seine Frau geht. Diese ist aber wieder seit 5 Jahren verheiratet. Hat sie nun trotzdem ein Rechtsanspruch auf die Hälfte seiner Rente. Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Liebe Grüße von Desanka

4 Comments »

  • Peter K said:

    Nein – natürlich nicht auf die Hälfte – Der Versorgungsausgleich, der stattgefunden hat ist allerdings bindend – und wurde in einem formulartechnisch aufwändigen Verfahren von der Rentenversicherung im Zuge des Scheidungsverfahren vorgenommen. Zeitraum ist der Tag der Eheschließung bis zum Tag des Eingangs des Scheidungsantrages bei Gericht. Hat in diesem Zeitraum der Mann z.B. 500,00 € / Monat an Rentenanwartschaften erworben und die Frau, weil sie z.B.nicht berufstätig war 0,00 € – werden diese 500 € geteilt, also bei Eintritt ins Rentenalter werden 250,00 € an die Frau ausgezahlt. Rentenanwartschaften, die der Mann oder die Frau nach Eingang des Scheidungsantrages bei Gericht, also nach dem Ende der Ehe, erworben haben, bleiben davon unberührt –

  • Schnuppi said:

    Hat sie. Und zwar auf die Hälfte der Rentenanwartschaften, die in der Zeit der Ehe erworben wurden.

  • uwe.P said:

    Und das schlimme dabei ist stirbt die Frau steht dem neuen Mann der Frau der Versorgungsausgleich zu und stirbt auch dieser Mann ist das Geld weg dann gehört es Vater-Staat.Der an geschissene und betrogene ist der Geschiedene Ehemann.

  • Anni said:

    Ja natürlich das war doch vor der neuen Ehe.
    Ist auch völlig richtig. Ist die Frau z.B. in der ersten Ehe nicht arbeiten gegangen und hat die Kinder erzogen und den Haushalt geschmissen hat sie auch ein Anrecht auf Leistungsanerkennung.
    Ob das im Einzelfall immer so richtig sein mag ist eine andere Frage. Würde die Frage bei der Scheidung gestellt werden warum die Frau nicht arbeiten gegangen ist und und und. Dann hätte man es gleich bei der Schuldfrage belassen können und weiterhin böse Rosenkriege gefördert.

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