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„Frührente“ einreichen – aber wie ?

17 Oktober 2010 11 Comments

Es war Fünf nach Zwölf, und ich kam wegen schwerer Herzprobleme ins Krankenhaus.
Mit 55 Jahren soll mein Arbeitsleben jetzt vorbei sein, meinen die Ärzte.
Aber wie muß ich eine Frührente beantragen und was kommt dabei finanziell noch herum ?

11 Comments »

  • Karlchen * said:

    Zuerst muß dein Rentenkonto geklärt werden, welchen Anspruch du hast.
    Da wende dich bitte an die BfAhttp://www.cecu.de/140.html

  • Ulli said:

    Beantragen musst du beim Leistungsträger. Meist ist das die BfA (heisst heute Deutsche Rentenversicherung). Ich schau mal, ob ich eine Seite mit Formularen finde.
    Hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-b… Falls du telefonieren möchtest, deine Nummer ist wichtig. Du hast doch sicher mal ein Schreiben bekommen, das sich Kontenklärung nennt. Da steht die Nummer drauf.
    Falls du Frührente bekommst, dann hast du etwas weniger Geld, ist aber nicht dramatisch. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen natürlich weg. Aber es gibt eine Grenze um nebenbei etwas zu verdienen. Du darfst nebenbei etwas arbeiten, musst das natürlich dann angeben. Wenn du innerhalb der Grenze bleibst, wird deine Rente nicht gekürzt. In der Regel wird der erste Antrag abgelehnt. Dann Einspruch einlegen. Gut wäre, du würdest dir umgehend einen Schwerbeschädigtenschein besorgen. Die Formulare gibt es in der Stadtverwaltung. Dort trägst du alle Ärzte und Krankenhausaufenthalte ein, das Versorgungsamt holt sich die Unterlagen dann selbst und errechnet den Grad deiner Behinderung. Du wirst deshalb nicht nochmal auf den Kopf gestellt. Hast du dann den Schwerbehindertenschein, dann hilft dir auch der entsprechende Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung um z. B. Einspruch bei der Rentenversicherung einzulegen.
    Falls du in einer Firma arbeitest, die Firmenrente zahlt, dann vergiss nicht, dort auch zu melden, falls du Frührente bekommst. Die Firma zahlt dann die betriebliche Rente auch anteilig bis zum offiziellen Rentenalter. Und beeile dich mit deinen Anträgen. Die Zahlungen gelten ab Antrag. Du bekommst also nachgezahlt, auch wenn dein Antrag erst in 9 oder 10 Monaten genehmigt werden sollte.

  • Jecke_KÃ said:

    Schreib der Bfa, wenn du einen ärztlichen Attest hast du (Überraschung) keine Einbußen, bzw. geringe.
    Lass es dir bescheinigen und lebe gesund.

  • Mokita said:

    Nicht nur für den Schwerbehindertenantrag, sondern auch für den allgemeinen Rentenantrag sollte es innerhalb der Gemeinde einen Berater oder Sachbearbeiter geben, der zu bestimmten Zeiten hilft, den Antrag auszufüllen. Von dem Moment an, wo der seinen Stempel auf das Formular drückt, bist du Krankenversichert. Solltest du einen Schwerbehindertenausweis bekommen, macht sich das bei der Höhe deiner Rente bemerkbar.

  • Cassandr said:

    Wer wegen Arbeitsunfähigkeit früher Rente beantragte, des-
    sen Rentenhöhe wurde so berechnet, als hätte er bis zum 60.. Lebensjahr Beiträge gezahlt, unter der Voraussetzung
    dass in den letzten 5 Jahren 36 PflichtBeiträge gezahlt wurden..
    „Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung hat auch, wer bereits vor Erfüllung der Wartezeit voll erwerbsgemindert war, und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert ist, wenn für 20 Jahre Beiträge gezahlt wurden.“http://www.finanztip.de/recht/sozialrech…
    Es gibt Rentenberater, die darüber Auskunft geben können.
    Sonst bei der Rentenversicherung direkt anfragen. Bei den
    ständigen sogenannten „Reformen“ ist es ungewiß, ob diese
    Bedingungen so noch bestehen..
    „Wie sieht die neue Erwerbsminderungsrente aus?
    Es gibt nun ein zweistufiges System:
    – Wer nur noch u n t e r d r e i Stunden arbeiten kann, der bekommt eine „volle“ Rente.
    – Wer d r e i bis u n t e r sechs Stunden arbeiten kann (teilweise erwerbsgemindert), erhält eine „halbe“ Rente.
    – Wer s e c h s Stunden u n d m e h r arbeiten kann, geht leer aus,
    Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit wird von der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 40 sind, nicht mehr gezahlt.
    Es gibt keinen besonderen Berufsschutz mehr. Grundsätzlich ist für die Beurteilung, ob jemand „vollschichtig“ tätig sein kann und damit keine Rente bekommt, der allgemeine Arbeitsmarkt mit allen nur denkbaren Tätigkeiten heranzuziehen. In Zukunft kann somit auch auf jede Tätigkeit außerhalb des erlernten oder ausgeübten Berufs verwiesen werden (totale Verweisung). Ein qualifizierter Spezialist muss also auch einfache Arbeiten ausführen.
    9. Wenn es aber keine Jobs gibt?
    Wer teilweise erwerbsgemindert ist und keinen Teilzeit-Job findet, der soll auch in Zukunft eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Damit nimmt der Gesetzgeber Rücksicht auf die ungünstige Situation auf dem Arbeitsmarkt und schreibt die bisherige Verfahrensweise fort. Da durch diese Regelung der „Geldbeutel“ der Rentenversicherung zusätzlich belastet wird, muss das Arbeitsamt der Rentenversicherung einen finanziellen Ausglei
    chhttp://www.berufsunfaehigkeitsversicheru…
    VORSICHT MIT HOFFNUNG AUF „NEBENVERDIENST“!!
    NACH DEN NEUESTEN BEDINGUNGEN BEKOMMT;
    WER DREI BIS U N T E R SECHS STUNDEN ARBEITEN KANN; NUR DIE HALBE; UND WER SECHS
    STUNDEN UND MEHR ZU ARBEITEN IN DER LAGE IST;
    GAR KEINE RENTE ! ! !
    Da spielt es gar keine Rolle, wieviel solche Arbeit einbringt.
    Wesentlich ist nur, ob man überhaupt und wie lange man
    noch arbeiten kann.

  • Onkel Bräsíg said:

    Die Rente ist Sache des Arztes, der die entsprechenden Schritte kennt. Irgendwann kommt dann der passende Fragebogen auf einen zu und die Bearbeitung durch das Versorgungsamt kann endlos dauern!
    Art und Höhe der Rente richtet sich nach der beantragten Rente. Handelt es sich um eine EU-Rente, könnte bei entsprechenden Beitragsleistungen ein Auskommen mit dem Einkommen erreicht werden. Mit einer BU-Rente eher weniger! Aber da kann man ja auch noch die eine oder andere Tätigkeit nebenbei ausüben!

  • Günter M said:

    Den Antrag müssen die oder der behandelnde Arzt stellen.Wegen der Geldfrage auf der LVA anrufen!

  • Dame Edna said:

    Dieselben Ärzte kennen den Weg: Rentenantrag mit den entsprechenden Befunden einreichen und abwarten, was da kommen mag!

  • Hein Mück said:

    Ein Rentenantrag muß medizinisch begründet werden. Der betreffende Arzt kennt das Prozedere!

  • Professo said:

    Du mußt zu Deinem Rentenversicherungsträger gehen und dort Rente oder eine Behinderung, also einen Schwerbeschädigtenausweis beantragen. Mit Herzerkrankungen bekommt man mindestens 50% Schwerbeschädigung zugesichert, vielleicht hilft das schon, um noch weiterarbeiten zu können. Das ist in jedem Fall besser als Frührente, weil es jetzt noch Abzüge gibt bis zur vollen Rente.
    Kommt drauf an, was Du beruflich machst, möglicherweise ist es besser/gesünder in Rente zu gehen.

  • Jungfrau said:

    Erster Antworter hat es gut beschrieben.Am wichtigsten ist der Schwerbehinderten Ausweiss und wie hoch die Schwerbehinderung ist. Kopf hoch und alles Gute !

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