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Für Beerdigungskosten aufkommen?

15 Oktober 2010 4 Comments

Folgender Fall aus dem Bekanntenkreis:
Muss jemand evtl. für die Beerdigungskosten seines Vaters aufkommen, wenn zu diesem seit über 8 Jahren kein Kontakt bestand???
Der Verstorbene hat nur zwei nähere Angehörige, die Mutter = Rentnerin mit sehr kleiner Rente, und ein Kind mit normalem plus Einkommen der Ehefrau?
Was gibt es da für Freibeträge? Kann man wirklich gezwungen werden?
Was passiert mit Möbeln etc. aus der Wohnung?
Der Verstorbene bezog zuletzt Sozialhilfe oder so.
Wer kann meinem Bekannten dazu genaueres sagen, evtl. mit Rechtsgrundlage???

4 Comments »

  • Marga said:

    Dein Bekannter sollte die Erbschaft ausschlagen, um sicher zu gehen, dass er nicht zur Zahlung etwaiger Nachlasskosten herangezogen wird. Tut er dies nicht muss er nach § 1968 die Kosten der Beerdigung sowie sämtliche anderen Nachalssverbindlichkeiten tragen (§ 1967 Abs. 1 und 2 BGB).
    Für die Ausschlagung gibt es gesetzliche Fristen. Sie beträgt nach § 1944 Abs. 1 BGB 6 Wochen ab Kenntnis über die Erbenstellung. Hiernach gilt die Erbschaft als angenommen.
    Wenn die Frist verstrichen ist, gibt es nur die Möglichkeit durch Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Haftung der Erben auf die Gegenstände des Nachlasses zu vermindern. Der Antrag muss beim dem Insolvenzgericht gestellt werden und bewirkt, dass nur das Vermögen (Hausrat, Fahrzeuge, Schmuck, Bargeld, Sparguthaben etc.) des Verstorbenen für die Nachlassverbindlihckeiten haften.
    Sonst haften die Erben mit ihrem gesamten Privatvermögen für Nachalssverbindlichkeiten.
    Wenn die Erbschaft von allen Erben ausgeschlagen wird, dürfen die Verwandten natürlich auch nichts aus der Erbmasse mitnehmen (Möbeln oder ähnliches). Hier kümmert sich dann entweder der letzte gesetzlich vorgesehene Erbe (das Finanzamt) oder ein Nachlasspfleger um alles.

  • Anonymous said:

    Kannst Du nicht das Erbe ausschlagen?
    Hier ein Fall der sich ähnlich liest.http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?…
    Viel Erfolg

  • Maja said:

    Das Sozialamt bezahlt.

  • wiese said:

    Rechtsfragen dürfen so nur Rechtanwälte beantworten. Ich könnte als früherer Jurastudent, darf aber nicht.

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