Gab es sowas wie „Raster-Fahnung“ nicht schon immer?
Haben nicht immer schon polizeiliche Ermittler sich zu einem großen Anteil auf ihren „Spürsinn“ verlassen und bevorzugt Leute auf Grund bestimmter Merkmale genauer ins Visier genommen? Beispiele: Wenn ihr beim niederländischen Zoll seid – wen kontrolliert ihr dann wenn ihr euch nur für einen entscheiden könnt, die 60jährige Rentnerin oder den 20jährigen Rucksack-Touristen? Wenn ihr bei einer Entführung eines Kindes ermittelt – wen kontrolliert ihr dann zuerst, den 30jährigen Single oder die 40jährige verheiratete Hausfrau? Oder anders gefragt: Ist der ganz normale altbekannte „kriminalistische Spürsinn“ den gute Ermittler auszeichnen nicht im Grunde genommen auch schon sowas wie eine Rasterfahndung? Nur halt eine unwissenschaftliche, unstatistische Form davon? (Beweise müssen ja sowieso noch unabhängig von dem Verdacht erbracht werden, und dass man grundsätzlich mit dem ersten Verdacht auch oft daneben liegt ist allgemein bekannt.)
Ich kenne den Begriff der Raster-Fahndung aus einem etwas anderen polzeilichen Bereich.
Ich meine zu wissen, dass die Raster-Fahndung zur Zeit der RAF von der Polizei entwickelt worden sein soll.
Aber wie gesagt, das meine ich so zu wissen!
In diesem Sinne….
Die Antwot von @Alwin E finde ich Klasse. Was ich noch hinzufügen möchte, der kriminalistische Spürrsinn, wie Du ihn nennst, beruht eher auf Zufälle, an denen die ermittelnde Person ihren zwingenden Anteil hat.
Die Rasterfahndung beruht auf System unter Anwendung von Daten, die nicht nur von der Polizei erstellt worden sind. Das Problem der Rasterfahndung ist der Generalverdacht, das erstmal jeder Mensch,der einige Charakteristiken, die ein Profiler ermittelt hat, unter Verdacht gerät. Zum Beispiel: der Täter war ein LKW-Fahrer. Also wird Tollcolect angerufen, die sollen mal ihre Mautdaten rausrücken. Dann kommt ein Stapel Unterlagen und der Kripobeamte ist der Meinung, weil der Mensch auf dem Foto unrasiert ist und lange Haare hat: Der ist es. Also hin zu der Firma, denn die persönlichen Daten des Fahrers haben die ja nicht, nur das Kraftfahrzeug. Also wird der Chef der Firma gefragt, wer das ist. Was meinst Du, was durch des Chefes Kopfe geht? Vorallem, wenn er gerade Kundenbesuch hat. Und das ist Rasterfahndung. Ein Krimanlbeamter mit seinem Spürsinn würde niemals zum Chef gehen, erst zu der betroffenen Person. Und in dieser Systematik ist der Unterschied zwischen Rasterfahndung und konventioneller Ermittlung zu sehen.
Ja, das ist aber doch keine Rasterfahndung. Rasterfahndung heißt, dass erst einmal ALLE verdächtig sind, ohne konkreten Anlass, wie jetzt zum Beispiel bei dem „Nummernschild-Urteil“ des BVerfG: Nach dem vorgeschlagenen Gesetz wäre zuerst einmal jeder Autofahrer verdächtig gewesen, nur weil er ein Auto fährt, und aus den was-weiß-ich wie vielen Millionen Nummernschildern zieht man dann den raus, der wirklich ein Auto geklaut hat. Oder auch nicht, weil er so schlau war, von einem anderen Auto die Schilder zu klauen, dessen Besitzer drei Wochen in Urlaub ist, und an dessen Auto er rankommt. (Unsere Polizei beweist manchmal so viel Intelligenz, dass sie einen roten Opel Corsa nicht von einem schwarzen 700er BMW unterscheiden können, und sich dann darauf rausreden, das Foto sei schwarzweiß gewesen. Alles schon passiert.) Oder man nehme die Kinderporno-Razzia, oder was das gewesen sein soll: 500 Verfahren alleine in Köln eröffnet, ALLE 500 eingestellt, nur weil irgendwelche Leute so dämlich waren, ihre EMail-Adressen bei jemandem zu registrieren, der außer legalen Pornos halt AUCH Kinderpornos anbot (irgendwo tief unten in einem versteckten Verzeichnis), und der Provider in vorauseilendem Gehorsam die Realnamen und -adressen rausrückte. DAS ist Rasterfahndung: Erst einmal alle unter Generalverdacht stellen, und dann sehen, wer im Sieb hängen bleibt. Ein erfolgloses Mittel, wie sich schon in den 1970ern bei der Fahndung nach RAF-Terroristen rausgestellt hat. Jeder VW Käfer war damals verdächtig, und es gab VERDAMMT VIELE davon.
Es spricht ja nichts dagegen, wenn auf der Suche nach einem wirklichen Straftäter mal ein paar Unschuldige ins Visier geraten. Das war schon immer so. Aber eine Totalüberwachung ohne Grund und Verdacht, nur weil man es KANN, dem hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben, und das ist richtig. Bin mal neugierig, wie’s der Vorratsdatenspeicherung ergeht. Die ist nämlich prinzipiell auch verfassungswidrig.
Natürlich ist auch gut so.
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