Geld vom Hausverkauf fürs Pflegeheim?
19 Oktober 2010
7 Comments
Hallo,
meine Frau ist durch mehrere Schlaganfälle stark gehbehindert und geistig nicht mehr ganz auf der Höhe. Dieser Zustand zwang uns dazu unser Haus zu verkaufen und in eine Barriere freie Mietwohnung zu ziehen. Nun hat sich der Zustand meiner Frau so verschlechtert, dass sie auch hier nicht mehr wohnen kann. Also muss sie in ein Pflegeheim. Heißt das nun für mich, das ich das ganze Geld, welches wir für unser Haus bekommen haben ins Pflegeheim stecken muss und für mich keine Alters vorsorge mehr übrig bleibt? Muss ich meine neue Wohnung aufgeben weil sie zu groß ist ( 100 qm ) Die Kosten für das Pflegeheim übersteigen Rente und Pflegegeld da meine Frau trotz ihres Zustandes nur die Pflegestufe 1 bekommt.
Gruß
Der Mann von Evche
Sehr geehrter Fragesteller,
diese Frage läßt sich so nicht vollständig beantworten.
Zunächst einmal sind die finanziellen Verhältnisse zu betrachten, also die Renteneinkünfte und das Pflegegeld (225,00 E/M in der Stufe 1). Übersteigen die Heimkosten die Summe der Einkünfte, müssen Sie grundsätzlich mit Ihrem Privatvermögen einstehen. Allerdings gibt es hier auch Freigrenzen und Schonvermögen, Sie werden also keinesfalls mittellos darstehen.
Vorher ist allerdings die Einstufung zu prüfen, also die Einstufung in eine höhere Pflegestufe. Wenden Sie sich bitte hierzu an Ihre Krankenkasse. Hat Ihre Frau eine Schwerbehinderung? Auf dieser Ebene ist u.U. auch eine häusliche Betreuung möglich, um eine stationäre Unterbrindung zu vermeiden, oder zumindest zu verschieben.
Des weiteren sollten hier die Angebote verschiedener Heime verglichen werden, es gibt durchaus preiswerte Einrichtungen, die trotzdem eine gute Betreuung bieten.
Bitte wenden Sie sich an den Sozialdienst der jew. Einrichtung, dort können Sie detailliert beraten werden, diese kann ich hier nur pauschal leisten. Weitere Beratungen bieten soziale Einrichtungen, berufsständische Organisationen, Gewerkschaften u.ä.
Gegen einen möglichen Bescheid, der Sie zur Zahlung verpflichten soll, können Sie dann Rechtsmittel einlegen, die vorgen. Organisationen helfen Ihnen dabei. Sollten Sie anwaltliche Hilfe benötigen, trägt dieses Ihre Rechtsschutzversichrung. Wenn Sie keine haben, bitte gleich abschließen und drei Monate warten, dann haben Sie auch den Rechtsschutz. Das Verfahren selbst vor dem Sozialgericht ist kostenfrei und Sie können ggf. Prozeßkostenhilfe beantragen; für das Anwaltshonorar. Hierzu wenden Sie sich an die Rechtssantragsstelle des Gerichtes, oder an Ihren Anwalt.
Hoffentlich konnte ich Ihnen erstmal die wichtigsten Fragen beantworten,- ansonsten können Sie mir auch eine Mail senden. Denn aus Ihren Angaben kann ich nur allgemeine Informationen entnehmen.
Alles Gute für Sie und Ihre Gattin
Ich kann dir nur den gleichen Rat geben wie Hope. Wende dich an die Sozialberatung bei dir am Ort. Etwas seltsam finde ich auch, das deine Frau trotz allem nur Pflegestufe 1 hat – auch das solltest du nochmal mit denen besprechen und dich dann an die Krankenkasse wegen einer höheren Einstufung wenden. Oftmals wird der zunächst nicht gewährt – Einspruch erheben!
Habt ihr Hilfe durch ambulante Pflege? Vielleicht kann man auch so noch den Einzug in ein Pflegeheim verhindern.
Alles gute für euch!
Vermutlich wäre es vernünftig, wenn Du Dir eine Wohnung in einer für Dich passenden Grösse kaufst (um schuldenfrei zu wohnen) und allenfalls sogar eine Leibrentenversicherung abschliesst, welche Dir monatlich bis zum Tod eine Rente zahlt.
Es kann tatsächlich sein, dass das Geld rasch mal weg ist, wenn Du nicht aufpasst. Was Du allenfalls wo beantragen kannst, weiss ich allerdings nicht.
ein Platz im Pflegeheim kostet so etwa ab € 3.500.- da können Sie sich ausrechnen wie lange ihr
Geld reichen wird. Lassen Sie sich erst einmal von verschiedenen Pflegeheimen informieren was auf
Sie zukommen kann. Aber wenn Sie doch eine so große Wohnung haben ist doch bestimmt noch Platz für eine Pflegekraft (Polin) das kommt Sie billiger und Ihre Frau ist in ihrer gewohnten Umgebung.
Um ganz gesicherte Auskünfte u. Rat zu bekommen, wende dich doch bitte mal an die Sozialberatung der Diakonie od. Caritas in deinem Wohnort. Dort ist man stets auf dem neuesten Stand u weiß auch mit der Rechtsprechung besser Bescheid als YC, wie weit du deine eigene Altersvorsorge für deine Frau angreifen mußt,ob überhaupt.Auch, wo welche Hilfen u Pflegestufe Erhöhung beantragt wird, dort hilft man dir wirklich weiter!
Kurz um…ja.
Wenn ihr nicht gesondert versichert/abgesichert seid müsst ihr blechen.
Zumal….:
Pflegestufe 1 mit dem Zustand den du beschreibst?
Hallo
Glaube schon das es so kommen wird.
Nachtrag
Ich kenne einen Fall,sie bekommt 700 € Rente dann Pflegestufe 3 und er zahlt noch jeden Monat 600 € dazu und das im einem Pflegeheim von der AWO.
r
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