Geld während er Schwangerschaft?
21 Oktober 2010
11 Comments
Seit ein paar Tagen steht fest das ich Mama werde.Nun hier meine Frage:Seit einen Monat habe ich einen 400 Euro Job.Bekomme zusätzlich aber noch Kindergeld und Halbwaisenrente.da ich aber noch in der Probezeit bin (die ja 6 Monate geht)habe ich Angst das ich wegen der Schwangerschaft gekündigt bekomme.Oder das ich aufhören muss, weil ich es nicht mehr schaffe.Deswegen wollte ich mal fragen ob jemand weiß ,ob ich dann von irgendwo Geld bekomme.Ich habe allerdings einen Freund der ein recht gutes Einkommen hat.Viel dank schon mal im Vorraus.
Also wenn du nicht mehr arbeiten kannst, und dein Freund für euch alle nicht genug verdient, dann bekommst du im bestenfall:
eine Wohnung bezahlt ( da gibts höchtsbeiträge)
345 EUR für dich
45 EUR für dein Kind
300 EUR die ersten 2 jahre erziehungsgeld
154 EUR Kindergeld für das Kind
und eventuell wenn du zur Caritas gehst noch einmalige zuschüsse für bekleidung und einrichtung.
LG TINA
VIEL GLÜCK
deine schwangerschaft ist keinesfalls ein kündigungsgrund.
dein arbeitgeber darf dich auch während deiner schwangerschaft nicht kündigen.
falls du es körperlich wegen deiner schwangerschaft nicht mehr schaffen solltest wird dich dein arzt krankschreiben und die krankenkasse übernimmt dann die zahlungen…
alles gute für dich und dein baby
wie die anderen schon sagen kündigen is nich aber wer jemanden kündigen will der findet einen grund !!!
nun zum thema ich habe darmals als ich noch in der ausbildung war geld von einer kirchenstiftung bekommen das waren darmals 900 € und von der arge bekommst du als schwangere wenn du alg bekommst mehr geld das nennt sich dann mehrbedarf auf jeden fall steht dir geld fürs baby zu am besten fragst du mal beim jungendamt nach die wissen beser bescheid alles gute
Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.
Dieses Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.
Unerheblich ist, in welcher Weise der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft bzw. der Entbindung erlangt hat. Fehlte es dem Arbeitgeber an einer entsprechenden Kenntnis, so kann die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft bzw. Entbindung ihrem Arbeitgeber noch zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachträglich anzeigen, um sich so den Kündigungsschutz zu erhalten. http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCn…
Auch ein 400-Euro-Beschäftigter kann weder „von heute auf morgen“ kündigen noch gekündigt werden. Hier gelten dieselben Regeln wie für alle Arbeitnehmer:
* in den ersten 6 Monaten ist KEIN Kündigungsgrund erforderlich. Falls eine Probezeit vereinbart ist (das muß ausdrücklich geschehen sein), gilt eine Frist von 2 Wochen zu jedem Tag für beide Seiten, wenn keine andere Frist vereinbart ist.
* ab dem siebten Monat gilt das Kündigungsschutzgesetz, d.h. der Arbeitgeber kann nur aus den im Gesetz genannten Gründen kündigen (der Arbeitnehmer auch ohne Grund). Das gilt nicht für Betriebe mit 10 oder weniger Arbeitnehmern. Bei der Berechnung dieser Zahl gilt ein geringfügig Beschäftigter nur als „halber Arbeitnehmer.“ Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2003 in diesem Arbeitsverhältnis standen, gilt noch eine Übergangsregelung.
* ab dem siebten Monat oder wenn keine Probezeit vereinbart war können beide Seiten nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats kündigen. Wenn der Arbeitgeber kündigt, verlängert sich diese Frist nach 2 Jahren Beschäftigung schrittweise bis auf 7 Monate zum Monatsende (auch abhängig vom Alter des Arbeitnehmers).
* durch einen Tarifvertrag, in sehr kleinen Unternehmen und bei kurzfristigen Beschäftigungen kann auch eine kürzere Frist vereinbart werden,
* der besondere Kündigungsschutz z.B. für Schwangere, Schwerbehinderte, Mitglieder des Betriebsrates und Wehrpflichtige gilt auch für geringfügig Beschäftigte,
* vor jeder Kündigung muß, soweit vorhanden, der Betriebsrat gehört werden,
* die Kündigung kann nur schriftlich erklärt werden,
* wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Befristung (schriftlich im Arbeitsvertrag!) endet oder wenn der Arbeitnehmer einen Auflösungsvertrag unterschreibt, gelten alle Regelungen über Kündigungsfristen und Kündigungsschutz nicht mehr.
Falls der Arbeitnehmer der Meinung ist, daß eine Kündigung rechtswidrig war, kann er sie durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen. Innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung muß die Klage beim Gericht eingegangen sein – andernfalls gilt in den meisten Fällen die Kündigung als akzeptiert. Der Arbeitnehmer kann die Klage selbst schriftlich einreichen (entscheidend ist das Eingangsdatum) oder mündlich beim Arbeitsgericht zu Protokoll erklären. Sicherer ist es, einen Rechtsanwalt (kostenpflichtig) oder die Gewerkschaft (kostenfrei, falls Mitglied) damit zu beauftragen.
im KLARTEXT : er kann dir kündigen in der Probezeit! auch entgegen der meinungen hier!!! auch eine schwangerschaft schützt dich nicht davor, denn er kann OHNE ANGABEN VOR GRÜNDEN kündigen und wird sich hüten dir wegen der schwangerschaft zu kündigen sondern andere gründe anführen, wenn nachgefragt wird!
Der Kündigungsschutz greift auch in der Probezeit.
Wenn man schwanger ist genießt man einen besonderen Kündigungsschutz und dass ab dem Moment wo Du es Deinem Arbeitgeber sagst! Schau mal hier: http://www.babyundfamilie.de/Schwangersc…
Ich sehe das auch so das man dir aufjedenfall kündigen kann du arbeitest gerade mal einen Monat und noch in Probezeit da kann man einen immer kündigen ohne Grund.
Wirst ja sehen was der Chef sagt.
Und wenn dein Freund genug verdient dann könnt ihr euch doch selbst finanzieren habt ja das Kind auch selbst gemacht.
erstmal an kiki-G: das ist völliger Quatsch…auch wenn der AG einen anderen Grund für die Kündigung nennt…darf er das nicht, weil sie schwanger ist!!!
Ansonsten kann sie vor`s Arbeitsgericht gehen und er muss ihr Abfindung zahlen…das war bei einer Freundin so!!!
Jetzt zu deiner Frage:
Also du darfst nicht gekündigt werden…auch wenn du nur einen 400€-Job hast und noch in der Probezeit bist.
Wenn du es nicht mehr schaffen solltest, weil du vielleicht einen schweren Beruf ausübst z.B. Altenpflegerin oder im Chemielabor (Dämpfe…)arbeitest…dann kann dir dein Gyn. ein Beschäftigungsverbot ausstellen.Dann bek.dein AG von deiner Krankenkasse das Geld und dieser muss das dann an dich zahlen.
Bleibt mit dem Geld im Prinzip alles beim Alten.
In der Schwangerschaft..glaube im 5.Monat, kannst du noch Babyerstausstattungs-und Schwangerenbekleidungsgeld beantragen!!!
Z.b bei der Caritas.Musst aber dein und das Einkommen von deinem Freund vorlegen.
Da du ja einen 400€ Job hast stehen dir nur die 300€ Elterngeld zu!!!
Alles Gute für euch!!!
@Tina Es gibt seit 2007 kein Erziehungsgeld mehr…nur noch Elterngeld und das für 1Jahr.Wenn man 24 Monate nehmen will wird der Betrag geteilt!!!
Also kündigen dürfen sie dich in der Schwangerschaft gar nicht, da besteht Kündigungsschutz.
naja nach der schwangerschaft kindergeld und erziehungsgeld… aber du kannst ja noch weitetarbeiten bis zum 8 monat… (kündigungsschutz er darf dich also nicht kündigen aufgrund deiner schwangerschaft) und dann bekommst du das geld von deiner krankenkasse 6 wochen davor und 8 woch danach… falls du nach den ich glaube nicht zurück in die arbeit willst bist du im erziehungsurlaub aber ob du dann den anspruch auf alg oder harz 4 hast kann ich dir leider nicht sagen… am besten du frägst nach aber nicht vergessen fals du mit deinem freund/mann zusammen wohnst wird sein gehalt mit angerechnet
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