Gesetze der Witwenrente?
21 Oktober 2010
4 Comments
Meine Freundin bezieht Witwenrente und möchte wieder heiraten.
Da ihr neuer Ehemann Krebskrank ist muß sie damit rechnen,daß
er in absehbarer Zeit sterben wird.
Wie lange muß sie verheiratet sein um von ihrem neuen Mann
Witwenrente zu bekommen?
Wie hoch ist die Abfindung der Witwenrente ihres ersten Mannes?
Oder bekommt sie nach dem Ableben ihres zweiten Mannes wieder die Witwenrente des ersten Mannes?
Wie hoch ist die Abfindung ihrer Witwenrente des Ersten Mannes?
Die Abfindung der Witwenrente ist – die mtl.Witwenrente x 2 Jahre. Nach der Eheschließung ist der 2. Ehemann maßgebend für die Witwenrente. Ab Tag der Eheschließung.
Mann schreibt nicht im Namen eines anderen (wenn das zutrifft)
Die Ex-Frau bleibt Witwenrente berechtigt. Wenn der krebskranke Mann schon mal verheiratet war.
Durch Heirat wird die Witwenrente, falls sie schon eine bezieht gekürzt auf die kleine WR, d.h. etwa die Hälfte. Und solltest du nicht arbeiten gehen werden die Ansprüche gekürzt.
siehe Sozialgesetzbuch
Sobald du neu heiratest verlierst du die Witwenrente deines verstorbenen Mannes. Damit du von deinem neuen Mann Witwenrente bekommst, müßt ihr mindestens 1 Jahr verheiratet sein, damit du eine Anspruch auf Witwenrente hast. Aber dann kann es dir passieren, daß sie dir verweigert wird. Das Argument ist, daß du es nur auf die Ansprüche der Witwenrente spekuliert hast.
Mit einer erneuten Heirat hast du keine Ansprüche auf Witwenrente aus einer früheren Ehe. Es gibt keine Abfindung bei der Witwenrente.
Das einfachste ist, deine Freundin heiratet nicht und ihr Freund macht ein Testament. Wenn ihr Freund keine Kinder oder Enkel hat, kann er sie zur alleinigen Erbin machen, sonst zu einer Miterbin. Das kann soweit gehen, daß er die Kinder auf den Pflichtteil setzt und alles andere bekommt deine Freundin. Begründung: Sie hat ihn in seinen letzten Lebensjahren gepflegt und die Kinder waren nicht da.
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