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Grundsicherung wegen niedriger rente?

20 Oktober 2010 2 Comments

ich habe einen antrag auf grundsicherung gestellt , ich bin zum 2ten mal verheiratet und meine frau arbeitet teilzeit und erhält zusätzlich noch hartz4 leistungen , nun wurde meine tochter aus der ersten ehe aufgefordert ihr einkommen anzugeben , damit berechnet werden kann , ob sie mir gelder überweisen muss ! kann mir jemand sagen wie hoch das jahreseinkommen sein darf , damit sie mir kein geld geben muss ? oder gibt es eine tabelle , wo ich es errechnen kann ??
danke lieben gruss mario

2 Comments »

  • Philemon said:

    Sieh mal hier nach:
    http://www.elternunterhalt.org

  • Kiromant said:

    Wenn du Anspruch auf Grundsicherung oder Hartz 4 hast, darf IN KEINEM FALL der Einkommen deiner Tochter einberechnet werden, es sei denn sie lebt bei dir. Die Leistungen deiner Frau wird berücksichtig, d.h. die Behörden tut so als ob es dein Einkommen wäre.
    Grundsätzlich sind deine Kinder dir gegenüber unterhaltspflichtig,
    aber die Grundsicherug ist eine von vielen Ausnahmen.

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