Habe ich als Hartz 4 empfänger noch Anspruch auf Halbwaisenrente?
15 Oktober 2010
4 Comments
Ausbildung zu altenpflegerin->halbwaisenrente bekommen
Studium (abgebrpchen)-> hslbwaisenrente bekommen
Nun starte ich eine komplette neuorietierung mit Praktika usw. deshalb muss ich für ein halbes jahr Hartz 4 beantragen (da 2 Jahre nicht mehr in Arbeit.)
Hab ich die Zeit noch anspruch auf Halbwaisenrente?









die Frage ist falsch gestellt. Richtig wäre „Habe ich als Halbwaisenrente empfänger noch Anspruch auf Hartz 4?“
Die Antwort ist: ja, wenn die Rente unter den Hartz4-Sätzen liegt, dann wird sie aufgestockt.
Rentenbezug ist nicht vom Status als ALG2 Bezieher abhängig. Aber umgekehrt. HWR ist Einkommen und wird angerechnet.
wenn du folgende bedingungen erfüllst:
-unter 27 jahren
und
-wenn du der versicherung glaubhaft machen kannst, dass du als altenpflegerin nicht mehr arbeiten kannst
oder
-wenn deine berufliche orientierung auf der altenpflegerin aufbaut (wie das studium wahrscheinlich)
KANN der sachbearbeiter dir halbwaisenrente zugestehen. diese wird auf ALG II als einkommen angerechnet.
viel glück
Die bekommst so lange du nicht volljährig bist aber sie wird auf Hartz IV angerechnet.Hättest du weiter studiert dann hättest du sie länger bekommen.
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