Habe ich noch Anspruch auf Waisenrente?
22 Oktober 2010
4 Comments
Mich würde mal interessieren, ob ich, wenn ich im sommer wieder zur Schule gehe Anspruch auf Waisenrente habe,weil es dann ja wieder ein Ausbildungsverhätlnis ist. Ich habe bis vor sieben monaten (bis ende meiner Berufsausbildung) waisenrente erhalten. Und da ich ab sommer wieder zur schule gehn möchte zwecks abi und ich meine wohnung und mein leben finanzieren muss,wäre das ein sehr wichtiger aspekt. Also wäre ich euch sehr dankbar,wenn ihr mir helfen könntet.
Du verlierst den Anspruch auf Waisenrente, wenn du Lohnzahlungen erhalten hast.
Ausbildungsvergütungen zählen nicht als Lohnoder Gehalt.
Wenn du zwischenzeitlich Vollverdiener warst, verlierst du deinen Anspruch.
hey ho,
hast du nach der ausbildung gearbeitet bzw. arbeitest du gerade??? in der brd ist es nämlich leider so, dass man nur ne anspruch auf waisenrente hat, wenn man noch nie voll geschafft hat, alson eben die „ausbildung“ nicht unterbrochen hat. wenn du also nach der berufsausbildung voll geschafft hast, bekommst leider nix mehr, war bei mir nämlich so…
greeetz
@errare humanum est:
kam vielleicht nicht ganz richtig rüber… man kann natürlich mehrere ausbildungen machen, aber eben ohne dazwischen voll zu schaffen. habe mich damals auf´m rathaus informiert, da das landratsamt meinte, ich hätte nen anspruch und mir deshalb kein bafög genehmigen wollt… die altersgrenze liegt glaub mittlerweile auch bei 26, gleich wie bei mitversicherung über die krankenkasse der eltern….
frage am besten die versicherung, das ist sicherer als hier nachzufragen.
früher wurde waisenrente bis zum 27. lebensjahr gezahlt, egal wie viele ausbildungen du vorher gemacht hast.
@keilidh: wenn die ausbildungen nachvollziehbar aufeinander aufbauen gibt es eine realistische chance auf waisenrente.
@keilidh: den kannte ich auch noch nicht. bei solchen bescheuerten verweigerungsgründen, in denen es um spargesetze geht, stelle ich immer (bzw. meine kunden) einen begründeten antrag auf ausnahmegenehmigung,
in deinem falle würde ich versuchen, die arbeit als zweckarbeit bzw. als nebenjob zu deklarieren, um finanziell durch die nächste ausbildung/studium zu kommen und auf diese art und weise einen geraden werdegang zu begründen.
Wende Dich an die Deutsche Rentenversicherung. Die gibt Dir richtige Auskunft
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