Halbwaisenrente!? Wer kennt sich aus!?
Hallo zusammen,
Eine Freundin von mir hat letztes Jahr im Oktober ihre Mutter verloren, sie ist seit dem Psychisch am Ende, hat Depressionen und Angstzustände, und auch Anpassungsschwierigkeiten. Sie wird sich im November in einer Tagesklinik behandeln lassen! Sie kriegt Leistungen vom Sozialamt, ist bis 2010 Erwerbsunfähig, das Sozialamt hat sie jedoch aufgefordert einen Antrag auf Halbwaisenrente zu stellen bei der Deutschen Rentenversicherung. Nun befindet sie sich aber nicht in einer Ausbildung oder ähnliches, was zur Beantragung ja eigentlich notwendig ist. Steht ihr Halbwaisenrente auch zu wenn sie psychische Probleme hat? Wenn ja kann sie den Antrag auch per Post beantragen und was muss sie dafür vorzeigen? Wer kennt sich da aus?
Sie soll zur Deutschen Rentenversicherung persönlich gehen und muss Ihren Personalausweis dabei haben. Per Post gehts nicht, da Sie sich Legitimieren muss. Dort wird Sie umfassend beraten. Ob Sie einen Anspruch hat oder nicht, kann aufgrund der wenigen Angaben nicht gemacht werden.
Der Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente besteht längstens
1. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder
2. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise
a) sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder
b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstabens c liegt, oder
c) ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilligesökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzesleistet oder
d) wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.
Wenn die Freundin noch nicht volljährig ist, dann steht ihr auf jeden Fall Halbwaisenrente zu, völlig unabhängig ob sie sich in einer Ausbildung befindet oder nicht. Sollte sie sich in einer Ausbildung befinden dann evtl. auch über das Alter von 18 Jahren hinaus.
Einen Antrag kann man immer stellen und die Rentenversicherung ist dabei behilflich.
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