Harz 4 erhält man doch nur bis 65,was erhält jemand,der älter als 65 ist und keine Rente erhält?
19 Oktober 2010
11 Comments
In den letzten Jahren gab es bis zu 30000 Insolvenzen,darunter sind auch viele Fälle,bei denen durch die Insolvenz alle privaten
Altersvorsorgen mit verloren gingen.
Im Prinzip erhält er Hartz IV als Grundsicherung.
siehe nachfolgende Ausführungen:
Anders als bei der Sozialhilfe im allgemeinen, für deren Einsetzen kein förmlicher Antrag erforderlich ist, wird Grundsicherung nur auf Antrag gewährt (§ 18 Abs. 1 SGB XII [4]). Zuständig für die Bewilligung der Grundsicherung sind die Grundsicherungsämter bei den Sozialämtern der Kreise und kreisfreien Städten. Der Antrag kann direkt beim Grundsicherungsamt oder hilfsweise, bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Diese leiten den Antrag an das zuständige Grundsicherungsamt weiter.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 Abs. 2 SGB VI [5]) oder das 65. Lebensjahr vollendet hat. Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit (genauer: in den nächsten neun Jahren, vergl. § 102 Abs. 2 Satz 4 SGB VI [6]) unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes unabhängig von der Arbeitsmarktlage außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Wer mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, erhält bei Bedarf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach den Vorschriften des SGB II.
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben die berechtigten Personen nur, soweit der Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen und/oder dem Vermögen sichergestellt werden kann. Der Einkommens- und Vermögenseinsatz richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der Sozialhilfe, wird also nicht für die Grundsicherung modifiziert (§ 41 Abs. 2 SGB XII). Der Einkommenseinsatz richtet sich nach § 82 SGB XII und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung. Demnach sind im wesentlichen alle im Bedarfszeitraum monatlich zufließenden Einkünfte auf die Grundsicherung anzurechnen. Vom Einkommen sind bestimmte Beträge abzusetzen, vor allem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und weitere mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben (sog. „bereinigtes“ Einkommen). Ferner ist ein Anteil von 30% des bereinigten Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit abzusetzen, z.B. bei geringfügigen Einkünften neben dem Rentenbezug.
Da er dem Arbeitsmarkt dann nicht mehr zur Verfügung steht, bekommt er Sozialhilfe. Ja, die gibts tatsächlich noch. Denn Hartz4 heißt offiziell ja Arbeitslosengeld2 (ALG2) und wird nur Menschen ausgezahlt, die potentiell vermittelt werden können. Für alle anderen bleibt es so, wie vor den Hartz-Reformen auch.
Nachtrag: Unter folgendem Link sind unter §19 alle Leistungsberechtigten für Sozialhilfe aufgelistet. Menschen über 65 beispielsweise in Absatz 2. http://www.sozialgesetzbuch-bundessozial…
@ela: Hartz4 ist keineswegs das, was Du hier so oberschlau verkündest. Als Hartz4 wird im Volksmund das von mir erwähnte ALG2 bezeichnet (wie auch bei dieser Frage). Doch offiziell ist Hartz4 lediglich die vierte von der Hartz-Kommission erarbeitete und danach auch verabschiedete Gesetzes-Novelle für „moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (nach Hartz1 bis 3). Im 4. Gesetz ist unter anderem die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu ALG2 geregelt, als Grundsicherung für Arbeitssuchende(!!!!). Als Berechtigte sind ausschließlich Personen angeführt, die „das 15 Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ (§7). Ab 65 greift, wie oben erwähnt, nach wie vor die Sozialhilfe.
dann gibts Sozialhilfe die man in Anspruch nehmen kann wenn die Rente nicht ausreicht.
hartzIV erhältst du nicht bis zum 65. geburtstag.
da haben sich die gesetzte geändert.
ab 60 werden die leute künftig in zwangsrente geschickt,
da die rente ein guthaben darstellt, dass verbraúcht werden muss.
das heisst: die schicken ab 60 in rente.
diese rente wird, da das rentenalter nicht erreicht ist gekürzt und es wird lebenslang nur der gekürzte satz gezahlt.
da werden die leute, die in den meisten fällen nichts für ihre situation können noch einmal bestraft
Frührente mit Abzug oder Sozialhilfe
Er bekommt Sozialhilfe!
Dies ist bei jemanden, der unter Harz4 (Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) fällt ganz genau so!
Hier wird dem Volk immer vorgegaukelt, er würde Arbeitslosengeld 2 bekommen; dies gibt es jedoch gar nicht, denn der bekommt „Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“ so drückt sich der Gesetzgeber aus.
Diese Leistung ist mit der Sozialhilfe identisch!
Der Unterschied besteht nur darin, der Sozialhilfeempfänger steht dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, alle anderen schon.
Man erhält ab dem 65. Lebenjahr Sozialhilfe, wenn die Rente nicht ausreicht.
Obwohl eigentlich mit der Hartz-IV-Reform die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu dem ALG2 zusammengeführt wurde, gibt es weiterhin die Sozialhilfe(wie in alter Form) für alle die nicht mehr erwerbsfähig bzw. über 65 Jahre sind.
Sozialhilfe nach dem SGB 12
In diesem Sinne….
Dann bekommt man weiter Hartz 4 – also eine Grundsicherung.
******** ALG 2 und Sozialhilfe nennt sich Hartz 4 nach dem Erfinder des ganzen – falls das jemand noch nicht weiß.
Und man bekommt Hartz 4 wenn man keinen Rentenanspruch hat!!
er bekommt Hartz 5
Ich dachte immer die Rente sei sicher. Laut Blüm.
Ist eine gesetzliche Rente ob EU oder Altersrente eine private Vorsorge? Ich dachte das sei eine Plichtversicherung sonst hätte ich sie schon längst gekündigt.
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