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Hat mein Vater Recht auf Behindertengeld/Arbeitsunfähig… nach einer Herzoperation?

15 Oktober 2010 3 Comments

Dazu kommt noch das er kürzlich eine Operation an der Schulter gehabt hat, die ihn massiv einschränkt in allen Verrichtungen die man im Alltag machen muss.. Kriegt er da auch noch was??

3 Comments »

  • Karbolmaus ade said:

    Hallo zu Dir,
    das kommt darauf an wieweit die Gesundheit deines Vaters wieder hergestellt ist oder wiederherstellbar ist.
    Der behandelnde Arzt wird ansonsten einen Bericht an die Krankenkasse senden und dann wird von da aus ein Gutachten vom medizinischen Dienst angefordert.
    Von denen bekommt deine Vater einen Termin zur Begutachtung.
    In diesem Gutachten wird empfohlen wie es mit deinem Vater weitergeht….entweder wieder arbeitsfähig,oder teilbehindert oder zur Rente zugelassen.
    Ist dein Vater aber jetzt soweit eingeschränkt das er die Verrichtungen des Alltags (Körperpflege,an-u.ausziehn,usw) nicht alleine tun kann und das über 6 Monate hinaus,kann er schon jetzt einen Antrag bei seiner Krankenkasse auf Pflegegeld bzw.eine Pflegestufe stellen.
    Auch dann kommt der medizinische Dienst der Krankenkasse und begutachtet das.
    Viel Erfolg.

  • Sonja G said:

    Hallo!
    In Rentenangelegenheiten kenne ich mich nicht aus, aber der erste Schritt wäre erstmal einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen beim ansässigen Versorgungsamt.
    Termin machen, sämtliche Unterlagen mitbringen…fertig!
    Das ist schonmal die halbe Miete!
    War er nicht in der Reha????
    Eigentlich gibt es dort Sozialarbeiter, die sich um solche Dinge kümmern…!

  • DR Eisendraht said:

    Der GdB ist nicht auf dem Wunschzettel zu vermerken sondern vom Arzt festzustellen. Dieser schlägt den dem Versorgungsamt vor, das dann den Behindertenstatus entweder bestätigt, korrigiert oder ablehnt.

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