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Hilfe bei MwSt. Beispiel inside…?

23 Oktober 2010 6 Comments

Hallo,
ich bin noch Schüler und wir haben gerade in der Schule das Thema MwSt usw… nur leider war ich jetzt eine Woche krank und mein Lehrer ist
nicht bereit mir das zu erklären.
Ich komme mit der Rechnung nicht ganz klar wie das mit der MwSt bei Selbstständigen läuft weil es immer heist „MwSt ist nur ein Durchlaufposten“.
Muss ich jetzt vom Brutto oder vom Nettoeinkommen anfangen zu rechnen? Muss ich z.b die Benzinrechnung Brutto oder Netto rechnen bzw. abziehen?
Kann mir das mit dem „MwSt sind Durchlaufposten“ mal erklären?
Er bekommt ja glaube ich einen Teil wieder zurück. Ich habe mal etwas gegoogelt und noch einen Begriff Vorsteuer bei Selbstständigen erhalten, was ist das?
Irgendwie ist mir das jetzt zu viel Input…
Kann mir das mal jemand bitte verständlich erklären? Ich stehe voll auf dem Schlauch…
Herr Max Mustermann ist freier Handelsvertreter und nimmt im Monat 3570 Brutto bzw. 3000 Netto ein.
Davon muss er 13,5 % Krankenkasse, 10 % in Privatrente, 20 % Mwst und Gewerkesteuern und 600 Brutto bzw. 504 Netto Benzin.
Stimmen diese Werte für die Krankenkasse, Rente usw oder sind das auch nur fiktive Zahlen?
Was verdient Max Mustermann monatlich.
Danke
Kinddernacht2000

6 Comments »

  • The Coder said:

    Der Selbstständige (Unternehmer) kennt Vorsteuer und Umsatzsteuer:
    Vorsteuer:
    Ein Computerhändler kauft eine Tastatur für den Wiederverkauf ein. Diese kostet 59,90 Euro in Einkauf, davon sind 19% also 9,50 Euro Mehrwertsteuer. Dies ist für ihn die Vorsteuer, die er gegenüber dem Finanzamt angibt und entweder zurück bekommt (wenn er keine gegenzurechnende Umsatzsteuer hat) oder eben mit der Umsatzsteuer verrechnet.
    Umsatzsteuer:
    Er verkauft die Tastatur für 71,40 Euro, darin sind 19% also 11,40 Euro Mehrwertsteuer enthalten. Dies ist für ihn die Umsatzsteuer, die er an das Finanzamt abführen muss.
    Wenn er nur diesen Vorgang hatte, und das alle innerhalb eines Monats passiert ist, dann muss er also
    11,40 Euro Umsatzsteuer
    – 9,50 Euro Vorsteuer
    = 1,90 Euro
    in diesem einen Monat an das Finanzamt bezahlen. Je nach Gesamtumsatzgröße ist ein Unternehmer dazu verpflichtet diese Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich, vierteljährlich oder nur jährlich abzugeben und entsprechende Beträge zu zahlen.
    Soweit zur Mehrwertsteuer…
    Der Handelsvertreter hat üblicherweise keinen Einkauf, kann aber für betriebsbedingte Ausgaben die Vorsteuer geltend machen. Vorsteuer wären in diesem Fall ca. 96 Euro für das Benzin (genauer 504 + 19% = 599,76 Euro also 95,76 Euro Vorsteuer). Statt Gewerkesteuer ist wohl Gewerbesteuer gemeint?!
    Also den Rest müsstest Du jetzt leicht selbst errechnen können.
    @Kinddernacht2000:
    In Deiner Rechnung ist noch mindestens ein Denkfehler. Die Erlöse von 3570 Brutto enthalten ja 19% Mehrwertsteuer, also ergibt sich ein Nettobetrag von 3000 Euro. Aus der Aufgabenstellung (ist leider etwas unpräzise formuliert) würde ich schließen, dass die Krankenkasse und Beiträge zur Privatrente von Nettobetrag abzuziehen sind (Anmerkung: das wäre ja noch schöner, wenn man auch auf die Mehrwersteuer Krankenkassenbeiträge abführen müsste…). Die Vorsteuer für’s Benzin bekommt er aber zurück bzw. kann sie mit der abzuführenden Mehrwertsteuer verrechnen. Folglich sähe das so aus:
    Einnahmen Brutto = 3.570 Euro
    – 570 Euro abzuführende Mwst. (= 3.000 Euro Netto)
    – 13,5% Krankenkasse auf Nettobetrag
    – 10% Beitrag Privatrente auf Nettobetrag
    – 600 Euro Benzin
    + 96 Euro Vorsteuer aus Benzinkosten (verrechnet mit Mwst.)
    Dieser Satz mit „20 % Mwst und Gewerkesteuern“ verwirrt mich allerdings, weil damit eventuell noch 1% zusätzliche Gewerbesteuer gemeint sein könnte?!
    @Kinddernacht2000 (Nachtrag):
    Ja, so hast Du das richtig verstanden. Auf KV und Renten wird keine Mwst. berechnet. Aber für alle betriebsbedingten Kosten (!!) kann die berechnete Mwst. als Vorsteuer verrechnet werden. Das beruflich genutzte Handy, das Telefon, ein Computer, das Auto, Büroausstattung gehören dazu, nicht dagegen ein Möbelstück fürs Wohnzimmer.
    Die genannten Zahlen stimmen so halbwegs – 19% Mwst., KV wird demnächst 15,5% (aber Festbetrag, wenn privat versichert), Rente könnte stimmen.
    Du hasst das Thema Steuern? Du wirst es hassen lernen, wenn Du sie zahlen und Deine jährliche Steuererklärung abgeben musst…

  • soulbox2 said:

    Hallo: Ich versuchs mal zu erklären:( bin aus Österreich, so sind unsere MWST Sätze ein wenig unterschiedlich zu denen in D )
    Angenommen ich bin Selbständiger Gärtner und kaufe Pflanzen um
    € 550,00 davon sind 10% MWST( € 50,00 die auch als Vorsteuer bezeichnet werden) die ich zu zahlen haben…
    Ich gestalte jetzt eine Garten bei einem Kunden mit diesen Pflanzen.
    Dafür muß ich dem Kunden eine Rechnung ausstellen mit 20% Mehrwertsteuer. Die Rechnung beläuft sich auf € 960,00 inkl. 20% Ust ( Euro 180,00)
    Jetzt kommt der Durchlaufposten: Da ich die 20% Mehrwertsteuer an unser Finanzamt abführen muß, jedoch darf ich mir von meinem Pflanzeneinkauf die 10% MWST ( € 50,00) von den 20% meiner Rechnung ( € 180,00) abziehen…d.h. ich muß dann ans Finanzamt nur mehr € 130,00 bezahlen.
    Durchlaufposten deswegen, weil die MWST von meinen ausgestellten Rechnungen ans Finanzamt abgeführt werden muss, lediglich die MWST ( Vorsteuer) aus meinen Einkäufen für diese Baustelle, kann ich dann von meiner MWST die ans Finanzamt abgeführt werden muß abziehen…
    Mei ich hoff du verstehst mich…bin vielleicht nicht unbeding sehr gut im erklären…
    wünsch dir auf jeden Fall alles liebe…

  • sommerst said:

    Wenn ein Handwerker eine Rechnung erstellt nimmt er zum Rechnungsbetrag 19% Mehrwertsteuer. Diesen Betrag müßte er ans Finanzamt abführen, aber er kann von dem Material, das er gekauft hat, die 19% die enthalten sind, abziehen.
    Also wenn er in seinen Rechnungen 100,– € Mehrwertsteuer hat und er hat Ware gekauft, in der 50,– € Umsatzsteuer enthalten sind, kann er diese Summe abziehen und muss nur noch 50,– € an das Finanzamt abführen.
    Krankenkassenbeiträge gehen von 13 bis 15,5 %, wie das mit der Mwst.ist weiß ich nicht, aber es sind 19%, die Zahl brutto für netto für Benzin stimmt, also von den 3.750,–brutto müssen KV 481,95 und 357,– Privatrente abgezogen werden, aber wie das mit dem Benzin und den Gewerkesteuern (Was ist das, ich denke du meinst Gewerbesteuer) geht, weiß ich leider nicht.
    Ich hoffe, ich konnte Dir weiter helfen.

  • Alwin E said:

    Okay, ich versuch’s mal. Sagen wir, Du bist Einzelhändler und kaufst Ware für 119 Euro ein. Die 19 sind der derzeitige Mehrwertsteuersatz, und damit Deine Vorsteuer. Du verkaufst die Ware für 238 Euro weiter. Darin sind wieder 19% Mehrwertsteuer enthalten, also 38 Euro. Von denen musst Du aber nur noch 19 abführen, weil Du die anderen 19 ja schon beim Einkauf (als Vorsteuer) bezahlt hast. Das sind reine buchhalterische Gemeinheiten, weil: Für den Staat bleiben immer die 38, und den letzten beißen die Hunde, sprich: Der Endverbraucher bezahlt sowieso alles.
    Die angegebenen Werte da oben für Krankenkasse etc. stimmen in etwa, wobei Max Mustermann als freier Handelsvertreter da natürlich Gestaltungsspielraum hätte. Zum Beispiel würde er als Freiberufler vermutlich eine private Krankenkasse mit festen Monatsbeiträgen wählen; gehaltsabhängige Beiträge haben eigentlich nur Arbeiter und Angestellte.

  • YumYum said:

    Hallo KN,
    ja, es ist nicht ganz einfach. Der 2. Teil deiner Frage verwirrt mich aber etwas. Um eines deutlich zu machen: die Mehrwertsteuer IST die Umsatzsteuer; Mehrwertsteuer ist ein rein umgangssprachlicher Begriff.
    Dein Handelsvertreter weist in seinen Rechnungen stets einen Netto-Betrag (z.B. 200,00 EUR) aus, ZUZÜGLICH 19% Umsatzsteuer (38,00 EUR), so dass der Käufer (Endabnehmer) 238,00 EUR an ihn bezahlt. Die 38,00 EUR sind in der Buchführung des Handelsvertreters sinngemäß „durchlaufende Kosten“, denn dieses Geld gehört nicht ihm, er ist nur von gesetztes wegen verpflichtet, sie einzunehmen um sie an den Staat (das Finanzamt) weiterzuleiten. Angenommen, er hat zuvor die Ware für 100,00 EUR Netto.Betrag bei einem Zwischenhändler oder Hersteller erworben, wurden ihm von dem eine Rechnung gestellt, die 19,00 EUR (19%) Umsatzsteuer ausweist. Diese 19,00 EUR sind seiner so genannten Vorsteuern; er darf diesen Betrag, mit dem er ja belastet ist, bei der Weiterleitung der 38,00 EUR an das Finanzamt „gegenrechnen“ und überweist somit nur 19,00 EUR. Ziel der Umsatzsteuer ist ja, dass nur der Endverbraucher mit dieser Steuer belastet ist.
    Und noch etwas: Die Umsatzsteuer hat nichts mit der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder bei einem Arbeitnehmer mit dem Bruttogehalt zu tun. Denn in diesen Beträgen ist sie nciht enthalten!

  • swissnic said:

    Das Brutto-Netto bei der Mehrwertsteuer hat mit dem Brutto-Netto beim Einkommen überhaupt NICHTS zu tun!!!!!
    Also von null auf:
    Der Unternehmer/Selbstständige erhält eine Rechnung für Kopierpapier über EUR 100 plus EUR 19 MWSt = Rechnungsbetrag brutto EUR 119. Diese EUR 119 muss er dem Lieferanten bezahlen.
    Wenn derselbe Unternehmer aber seine Mehrwertsteuer-Erklärung einreicht, muss er auf seinen Umsätzen die Mehrwertsteuer abführen. Doch die gesamte Vorsteuer der erhaltenen Rechnung kann er dafür wieder in Abzug bringen, also auch die EUR 19 von der Papierrechnung.
    Deshalb sind für den Unternehmer nur die EUR 100 Aufwand (also mindern seinen Erfolg), während er die EUR 19 im Prinzip als „Guthaben aus Vorsteuern“ einbucht, also erfolgsneutral.

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