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Hilfe zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen – SGB XII?

15 Oktober 2010 3 Comments

In der DVO „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ steht unter §6, dass diese Hilfe vor allem Massnahmen der persönlichen Hilfe umfasst, die Begegnung und Umgang mit anderen Personen fördern oder ermöglichen.
So und jetzt die Frage:
Heisst das, dass die in Eberswalde wohnende und im Rollstuhl sitzende Oma meiner Freundin ihre in Berlin im Hochparterre lebende Enkelin unter Zuhilfenahme eines Fahrdienstes inklusive Trägern besuchen darf und das Grundsicherungsamt (?) die Kosten tragen muss?
Die Oma wohnt nämlich im Heim und ohne Hilfe und finanzielle Unterstützung ist dieser große Wunsch der Oma nicht erfüllbar, da sie ergänzende Gelder vom Staat zur Heimfinanzierung erhält und die Enkelin EM-Rentnerin ist, wo auch nicht so viel Kohle übrig ist…
Über Antworten und Tips würde ich mich sehr freuen!!!

3 Comments »

  • winona19 said:

    Hallo,
    es gibt in Berlin bei den Bezirksämtern kostenlose Beratungsangebote.
    Man muß eben einen gültigen Bescheid vorlegen und kann die Beratung sofort in Anspruch nehmen.
    Geh mal im Internet auf http://www.berlin.de
    und dann Senat und Bezirksämter.
    Nicht jeder Bezirk bietet diesen Service an.
    Mußt ein bißchen gucken.
    Oder ruf bei den Bezirksämtern an.
    Vom Bezirksamt Steglitz/Zehlendorf weiß ich ,da es diese Beratung gibt.
    *P*

  • software said:

    Puuh

  • coolcat2 said:

    Gehe mal auf http://www.recht.de, dort gibt es verschiedene Foren zu den einzelnen Themen. Ich würde diese Frage im Forum Sozialrecht stellen. Dort gibt es sehr kompetente Antworten. Viel Glück!

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