Hinterbliebende Rente?
15 Oktober 2010
4 Comments
Ich hab eine Frage zu der Hinterbliebenenrente,
„Also Die versicherung zahlt auch wenn der Vesicherte verstorben ist ohne Rentner zu sein.
Er muss allerdings die Wartezeit für die Berufsunfähigkeit erfüllt haben. Wenn ein ehegate verstirbt bekommt die Witwe oder Witwer 60% der Rente.“
Heisst das bsp.. ein 50jähriger mann der vollzeit arbeitet und versichert ist verstirbt, ab wann kriegt die Frau die 60% der Rente? muss sie dann solange warten bis die Rente eingentlich eintretten würde also 17 jahre wenn er mit 67Rentner geworden wäre oder ab wann bekommt die Witwe die 60% der Rente.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Schau hier mal rein:http://de.wikipedia.org/wiki/Hinterblieb…
die Witwe erhält sofort die Witwenrente, allerdings wird hier ihr eigenes Einkommen mit angerechnet. Es gibt da einen Freibetrag wieviel sie verdienen kann und was darüber ist , davon werden 40% angerechnet und von der Witwenrente abgezogen. Wenn sie selbst einhohes Einkommen hat kann es passieren das sie nichts bekommt.
Die Hinterbliebenenrente kann sofort nach dem Tod beantragt werden.
Man kann auch das sog. Sterbevierteljahr beantragen, d.h. man bekommt sofort zur Abwicklung der Kosten für 3 Monte die Rente . Die Anrechnung des eigenen Einkommens kommt im 1. Jahr noch nicht zur Anrechnung. Erst danach wird nach dem Freibetragsschlüssel die Rente berechnet. Auf jeden Fall eine Beratung beim zuständigen Versicherungsträger einholen. Gegebenenfalls auch bei der örtlichen Gemeinde. Keine Fristen versäumen.
Die Wartezeit IST erfüllt. Diese geminderte Rente kommt sofort. Die Altersrente muß ggf gesondert beantragt werden.
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