Home » Allgemein

I need answers from someone in Switzerland …? Please…— Ich brauche Antworten von jemandem in der Schweiz?

15 Oktober 2010 One Comment

Well, I’m from Argentina.
My boyfriend is a Swiss, a couple of months I will visit it, because right now is in Switzerland.
I just want to go for three months.
I have understood according to need a letter of invitation, but he did not know how to deal with it …
And I do not know how are these formalities in Switzerland, because to come to Argentina there is no need to say much …
Can anyone tell me how he should do to get a letter of invitation?
————————————–…
Ich bin aus Argentinien.
Mein Freund ist ein Schweizer, ein paar Monaten werde ich sie besuchen, denn jetzt ist in der Schweiz.
Ich möchte nur für drei Monate zu gehen.
Ich habe verstanden, dass nach einem Schreiben der Einladung, aber er wusste nicht, wie er damit umgehen soll …
Und ich weiß nicht, wie sind diese Formalitäten in der Schweiz, denn nach Argentinien gekommen, ist es nicht notwendig zu sagen, viel …
Kann mir jemand sagen wie man es tun sollte, um eine Einladung zu bekommen?
Ich schätze Ihre Hilfe.
————————————–…
Es tut mir leid, mein Deutsch ist wirklich schlecht.

One Comment »

  • Gallipol said:

    Hallo!
    Habe jetzt auf die Schnelle auch nur folgendes gefunden:
    Jemanden in die Schweiz einladen
    Die eingeladene Person muss bei der zuständigen Schweizer Vertretung einen Visumantrag (Schengen-Visum) stellen.
    Die Schweizer Vertretung entscheidet, ob die Antrag stellende Person eine Unterhaltsgarantie einer in der Schweiz wohnhaften Person benötigt. In diesem Fall muss die Antrag stellende Person ein entsprechendes Formular ausfüllen und es an die Person weiterleiten, die für sie bürgt.
    Die Garantin oder der Garant legt ihrer oder seiner Wohngemeinde das ausgefüllte und unterzeichnete Unterhaltsgarantie-Formular persönlich zur Kontrolle vor. Diese prüft, ob die Garantin oder der Garant in der Lage ist, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
    Die Garantieerklärung wird anschliessend dem Amt für Bevölkerung und Migration zugestellt, das sie mit allfälligen Bemerkungen über das Bundesamt für Migration an die betreffende Schweizer Vertretung weiterleitet.
    Die Schweizer Vertretung im Ausland kann ein Visumgesuch mit einem formlosen Entscheid ablehnen. In diesem Fall kann die Antrag stellende Person beim Bundesamt für Migration eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.
    Ich hoffe, das hilft dir weiter. Dort ist auch der Visumsantrag zum Downloaden.
    Lieben Gruß

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.