Ich mache für 6 Monate ein Praktikum und bekomme 480,-€. Wird das Einkommen auf das ganze Jahr umgelegt…?
19 Oktober 2010
4 Comments
…oder muß ich dafür Steuern zahlen? Bekomme ich die dann zurück, wenn ich im ganzen Jahr nicht mehr als 4.800€ verdient habe? Und muß ich da auch noch anndere „Einkünfte“, z.B. Sparzinsen dazurechnen? Bin ich dann bei 480,-€ im Monat rentenversichert?
Ich bin etwas verunsichert, denn eigentlich sollte ich nur 400,- kriegen, in meinem Vertrag stehen aber jetzt 480,-!
Ich hoffe ihr kennt euch aus. Vielen Dank schon mal und schönes Wochenende!!!
Also bei 480 Euro musst Du Deine Lohnsteuerkarte abgeben. Normalerweise wirst Du ab dem Tag Deines Arbeitsbeginns angemeldet bei den Sozialversicherungsträgern und am Tag Deines Austritts wieder abgemeldet.
Am Ende des Jahres musst Du dann einen Lohnsteuerjahresausgleich machen und bekommt zuviel bezahlte Steuer zurück. Also Fahrtkosten zur Arbeitsstätte geltend machen, Apothekenbelege für Medikamente aufheben, Versicherungspolicen, Kontoführungsgebühren, hast Du Dir vielleicht einen Computer oder ein Notebook gekauft, dann Rechnung in die Steuererklärung und absetzen. Die Quittungen für die 10 Euro Praxisgebühr sind absetzbar und so weiter und so fort.
Bei 480 Euro bist Du voll renten- und arbeitslosversichert.
Ob Du am Ende des Jahres alles zurückbekommst, hängt eben von Deinen sonstigen Aufwendungen ab, aber bei so geringen Einkommen gibt’s in der Regel keine Probleme!
Aber so Praktikanten-Gelder sind schon eine Frechheit, gottlob musste ich nie ein Praktikum machen….So wenig habe ich nie verdient.
also steuern must du dafür nuicht bezahlen
Ja, Dein Einkommen wird aufs ganze Jahr umgelegt.
Einkünfte unter 7664,- Euro pro Jahr sind einkommensteuerfrei (ich gehe hierbei davon aus, dass Du nicht verheiratet bist).
Falls Du Abzüge von Deinem monatlichen Gehalt hättest (Deins sollte aber zu niedrig sein), machst Du am Ende des Jahres eine Steuererklärung und bekommst alles wieder zurück erstattet.
Dein Einkommen für die Steuer wird auf das ganze Jahr berechnet. Mit Deinem Lohnsteuerjahresausgleich bekommst Du das Geld zurück wenn Du über das ganze Jahr unter dem Eingangssteuersatz mit sämtlichen Einkünften liegst. Einkünfte sind Gehalt, Zinsen, Vermietung etc. Wenn Du Sozialbeiträge bezahlst bist Du auch rentenversichert. Bei 480 Euro kannst Du aber den Rentenanspruch der dadurch entsteht vergessen.
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit