Ich will vom 16.-18 Okt. nach Berlin mit dem Kollegen. Braucht er ein Visum?
18 Oktober 2010
4 Comments
Also. Wir beide leben in der Schweiz, wir sind beide noch nicht volljährig (beide 17) .
Ich bin „echter“ Schweizer. Aber mein Kollege ist Ukrainer und wurde nicht hier geboren. Benötigt er ein Visum??
Wenn dein Kollege in seinem UKR-Pass einen Schengen-Sichtvermerk hat, gibt es kein Problem. Dieser gilt seit 2004 im ganzen Schengen-Bereich. Hat er nur ein Visum für die CH, benötigt er auch ein Visum für D.
Zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Kollege seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.
Hallo erstmal, wahrscheinlich ja, da die Ukraine kein Mitglied des Schengener Abkommens ist aber genauere Info gibt es bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland.
Die Botschaft bzw. das Konsulat fragen!
sry mein fehler ukraine ist ja noch net in der eu ^^
aber bei einem so kurzfristige aufenthalt ist es ja sozusagen ein urlaub also einfach reisepass genügt 😉
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit