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Inwieweit haften Kinder für die Pflege der Eltern?

19 Oktober 2010 5 Comments

Wir wohnen seit fast 40 Jahren mietfrei im untersten Stock (eigentlich das Kellergeschoß, Zugang nur vom Garten aus) in meinem Elternhaus. In den beiden oberen Stockwerken haben immer die Eltern, seit dem Tod meiner Mutter nur noch mein 86jähriger Vater gewohnt. Er wird zunehmend pflegebedürftig und es ist nur noch eine Frage der Zeit, daß er professionelle Hilfe in einem Seniorenheim mit Pflegestation braucht. Unser monatliches Einkommen reicht gerade für unseren Unterhalt, wir leben sehr bescheiden und könnten zu seinen Pflegekosten, wenn diese seine Rente übersteigen, nichts beitragen. Kann es passieren, daß wir das Haus verkaufen müssen und daher unsere Wohnung verlieren, weil wir die Pflegekosten nicht zahlen können?

5 Comments »

  • John D said:

    Solange es sein Haus ist, muss er es für seine eigenen Pflege verkaufen!
    Laut BGH darf das Sozialamt Kinder nicht zwingen, ihr EIGENES (!!!) Einfamilienhaus zu verkaufen, zu vermieten oder zu beleihen. Jedoch setzen die Ämter für das Wohnen im eigenen Haus einen geldwerten Vorteil an, den sie wie zusätzliches Einkommen betrachten. Dem können die Kinder Kreditverpflichtungen, Grundsteuer und Gebäudeversicherung entgegen setzen. Wer zudem ein Ferienhaus hat, könnte zudem gezwungen werden, es zu vermieten.
    Ein Kind darf von seinem Nettoeinkommen Versicherungsbeiträge, berufsbedingte Aufwendungen und Kreditverpflichtungen abziehen. Das ergibt das bereinigte Nettoeinkommen.
    Davon darf es Unterhaltskosten für seine eigenen Kinder und den Ehepartner abziehen. Verbleiben ihm dann weniger als etwa 1.400 Euro im Monat (Selbstbehalt), muss es für seine Eltern nichts zahlen. Hat es mehr, muss es zahlen: und zwar die Hälfte der Differenz zwischen bereinigtem Nettoeinkommen und Selbstbehalt.
    Der Selbstbehalt von 1.400 Euro stellt auf eine Warmmiete von 450 Euro ab. Liegt die Miete höher, müssen Sozialämter einen höheren Selbstbehalt akzeptieren.

  • uwe.P said:

    Nein euer Haus ist eure Altersvorsorge und ausserdem gibt es Pflegestufe 1,2,3 im falle eines Pflegefalls da gibt es Geld für.Nachtrag. Das Sozialamt darf gar nichts vermieten,wenn Vermieten es die eigenen Kinder es sind ja Erben da.
    Meine Frau hat mit einverständniss ihres Vaters über einen Notar eine Schriftliche Generalvollmacht bekommen um alles Finanzielles und Schriftliches erledigen zu können für ihren Vater der im Pflegeheim war und schon die Pflegestufe 2 hatte.Ja nicht einem Heim die Vollmacht überlassen.

  • lavendel said:

    wenn das haus noch den eltern gehört, müßt ihr zahlen, also praktisch miete zahlen,könnt ihr das nicht, wird das sozialamt das haus vermieten oder verkaufen. der vater muß sein vermögen aufbrauchen bevor das sozialamt zahlt.
    Wenn es euch gehört, müssen nur die kinder zahlen die ein einkommen haben, also ehepartner gelten nicht. hast du kein eigenes einkommen mußt du auch nicht zahlen, darfst das haus aber behalten .
    pflegegeld wird zur rente dazugerechnet.
    die pflegeheime und auch -dienste können euch beraten

  • Ingeborg said:

    Hallo,
    ich bin der Meinung, wenn es das Haus des Vaters ist, kann es zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden.
    Also Verkauf oder Vermietung oder Hypothek.
    Ihr habt ja die ganze Zeit in der unteren Wohnung kostenfrei gelebt. Das könnte dann weiter so gehen, wenn ihr die Wohnung des Vaters vermietet.
    Evtl. reicht ja dann seine Rente plus die Miete für den Pflegeplatz.
    Andere Variante:
    Wenn euer Vater pflegebedürfig ist, könnt ihr Pflegegeld beantragen und damit eine Hauspflege organisieren. Zumindest für die Zeit, in der ihr eurer Arbeit nach geht.
    Das Pflegegeld ist unabhängig von der finanziellen Situation. Wieviel das ist, kommt auf die Pflegestufe an.
    Gruß
    Ingeborg

  • DR Eisendraht said:

    Sollte diese „Frage“ etwa ernst gemeint sein? Eltern haften für ihre Kinder – aber die Kinder pfeifen drauf. Das darf doch nicht wahr sein!?

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