Ist Betreuung durch Diakonie etc. Voraussetzung für Erwerbsunfähigkeitsrente aus psychischen Gründen?
15 Oktober 2010
7 Comments
Eine Freundin erhält Erwerbsunfähigkeitsrente aus psychischen Gründen. Sie ist seit Jahren sowohl in Therapie als auch in Betreuung durch die Diakonie.
Es handelt sich hier um keine Entmündigung, sie wird dort lediglich durch einen Sozialarbeiter unterstützt.
Diese Betreuung würde sie nun gern beenden, die Therapie aber fortführen.
Kann das ihren Rentenanspruch gefährden?
Nein, das weiß ich mit absoluter Sicherheit.
ich habe selbst aus psychischen gründen eine Erwerbsminderungsrente bekommen und war 13 jahre lang in Therapie. habe aber leinerlei Betreung dabei gehabt.
Heute arbeite ich selber in der Psychiatrie und habe dazu auch das nötige Fachwissen um dir ganz klar sagen zu können, das das keinerlei auswirkungen auf die Rente hat.
Es sei denn, ihr geht es wieder so gut, dass sie keine Psychothetrapie mehr benötigt und selbst dann ist es nicht immer gewahrleistet, dass sie sofort schon eine ganz normale Berufstätigkeit wieder ausüben kann.
–
Glaub ich nicht, erwerbunfähig ist etwas anderes als betreuungsbedürftig.
Frag die Diakonie direkt – das sind in aller Regel höchst kompetente und hilfsbereite Menschen, mit denen man offen und ehrlich reden kann (und die in gewissen Bereichen sogar der Schweigepflicht unterliegen)!
Betreuung und Rentenanspruch haben nichts miteinander zu tun. Allerdings kann sie die Betreuung nicht beenden, da diese vom Vormundschaftsgericht eingerichtet wird (wurde). Sie kann aber wohl die Beendigung der Betreuung beim Vormundschaftsgericht beantragen. (Ebenso wie man seine eigene Betreuung beantragen kann).
Mit der Rente hat das aber nichts zu tun – das sind zwei Schienen.
Nein, es kann den Rentenanspruch nicht gefährden. DIe Entscheidung ob sie Rentenanspruch hat oder nicht, entscheidet nicht die Diakonie. Jemand kann psychisch krank sein, einen ambulanten Betreuer haben und trotzdem arbeiten gehen bzw. arbeitsfähig sein.
ich denke nicht, dass esihren anspruch gefährden würde, wenn der therapeut immer noch aktiv ist! du solltest aber auf jeden fall die zustänig behörde um rat fragen.
Nein, der Rentenanspruch wird nicht gefährdet.
Allerdings kann der Rententräger jederzeit prüfen lassen, ob die Vorraussetzungen für die Leistung gegeben sind.
Es muss also zweckmässigerweise begründet werden, warum sie nicht mehr betreut werden will.
Hier noch ein hilfreicher Link:http://web.fu-berlin.de/prd/rente/erwren…
Da es sich hier durchaus um ein wcihtiges Thema handelt, würde ich mich auf jeden Fall von einem Fachanwalt beraten lassen…..
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit