Ist das wirklich kein Straftatbestand, wenn einen jemand mehrfach anspuckt? Als ich gestern diese unsägliche?
Sendung über einen Rentner sah, der alle Anwohner in seiner Straße seit Jahrzehnten terrorisierte und dafür lediglich einmal eine sehr geringe Geldstrafe zahlen musste(wegen Körperverletzung, er hatte jemanden wirklich tätlich angegriffen und verletzt), fiel mir eine Begebenheit ein, die nun schon gut 13 Jahre zurückliegt.
Ich stand mit meiner kleinen Tochter, die ich vom Kindergarten abgeholt hatte, auf einem Busbahnhof und wartete auf den Bus.
Plötzlich kam ein Mann auf uns zu, der uns schon eine Weile beobachtet hatte, offensichtlich drogenabhängig, seine Arme und sein Hals waren voll von frischen Einstichen.
Er sah furchterregend aus, stank bestialisch und steuerte direkt auf meine Tochter zu. Ich nahm sie bei der Hand und versuchte schnell weg zu gehen, der Typ hinter uns her.
Er hielt meiner Tochter die ganze Zeit seine Hand hin und forderte sie auf, die Kaugummi´s(oder Bonbons?) zu nehmen, die er ihr anbot.
Als er merkte, daß ich meiner Tochter leise sagte, sie solle das nicht nehmen und weiterhin versuchte, mich in Sicherheit zu bringen, pöbelte der Mann unentwegt auf mich/uns ein. Meine Tochter bekam Angst und begann zu weinen, ich rief um Hilfe. Der Busbahnhof war voll, ca. 300 Menschen warteten auf Busse, niemand half uns.
Ich lief zu einem Bus, der schon parkte und klopfte, um den Busfahrer um Hilfe zu bitten, er öffnete nicht die Tür.
Der Mann, der uns noch immer folgte, begann meine Tochter und mich zu bespucken.
Ich nahm meine Tochter auf den Arm und rannte und rannte.
Niemand half.
Noch heute spüre ich meine Hilflosigkeit, Ohnmacht und Wut, am schlimmsten war, daß sich alle demonstrativ umdrehten und niemand half.
Ich ging zur Polizei, dort schickte man mich fort, weil „die Wache nicht zuständig sei“ ich müsse zu der Wache gehen, in deren Bezirk das passiert sei.
Zu der Wache ging ich dann, die kannten den Mann sogar!
Es hatten sich schon mehrere Leute über seine Beschimpfungen beschwert.
Der Polizist weigerte sich, eine Anzeige aufzunehmen, denn Anspucken sei keine Körperverletzung und kein Straftatbestand, und, dann der Hammer, wer in öffentlichen Verkehrsmitteln in einer Großstadt unterwegs sei müsse heutzutage damit rechnen,Drogenabhängigen zu begegnen.
Ich bin dem nicht begegnet, der hat meine Tochter und mich verfolgt, bepöbelt, bedroht und bespuckt!
Stimmt das wirklich, daß man sich von jedem durchgeknallten Honk anspucken lassen muß und nichts dagegen tun kann?
Also die Aussagen der Beamten sind mehr als fragwürdig. Erstmal kann ich in jeder Wache und bei jedem Polizisten eine Anzeige aufgeben.
Und zum anderen IST das eine Straftatberstand. Erstmal mindestens Beleidigung und dann u.U. auch Körperverletzung. Es gibt da schon einige Urteile in denen der RIchter dieser Ansicht war.
Sicher ist Anspucken keine Körperverletzung, aber in jedem Fall eine tätliche Beleidigung und damit strafbar. Faule Polizisten schicken Anzeigeerstatter öfters weg, um keine Arbeit zu haben. Tatsächlich ist aber jeder Polizist verpflichtet die Anzeige aufzunehmen und an die örtlich zuständige Dienststelle weiter zu leiten.
Ich würde eine schriftliche Anzeige empfehlen, die mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die faulen Beamten verbunden ist. Sicher wird nicht viel passieren und man wird mit Ausreden antworten. Aber man darf sich auch nicht alles bieten lassen.
Ja es ist eine Straftat Nötigung, Beleidigung und auch Körperverletzung weil es Ekel erzeugt.
Wie du schreibst war er Stadt bekannt. So einen kannte ich auch mal in Leverkusen der wiederrum konnte aber nicht belangt werden weil der nachweislich nicht mehr alle Latten am Zaun hatte der hatte den Jagtschein schon bestätigt bekommen vieleicht war es bei dem den du meinst auch so.
Dann hat die Polizei nicht Recht gehandelt sie hätte dir dann sagen müssen das der eine Schraube locker hat.
Alle sehen zu ja das ist ein echtes Gesellschaftsproblem.
Leider ist das in unserer Gesellschafft wenn man Hilfe brauch oder in Gefahr ist will keiner damit was zu tun haben . Von der Polizei finde ich es eine Frechheit keine Hilfe zu bekommen dabei heiß es doch immer Polizei dein Freund und Helfer Würde mich an den obersten Chef von der Polizei beschweren auch da gibt es Vorgesetzte die was zu sagen haben
Die Polizei darf sich nicht weigern, eine Anzeige anzunehmen. Wenn der Beamte dieses dennoch macht, läuft er Gefahr wg. Strafvereitelung im Amt ein Verfahren an den Hals zu bekommen.
Beim nächsten Mal, stellst du deinen Strafantrag online, oder bestehst auf einen schriftlichen Beleg für die Weigerung deinen Strafantrag auf der Wache anzunehmen. Du wirst sehen, es wirkt Wunder.
Natürlich kann man jemanden wegen bespuckens anzeigen.
1. Mutwilige Sachbeschädigung (Deine Klamotten!) – auch Spucke hinterlässt flecken.
2. Belästigung
Ja, das wäre eine Körperverletzung und Sachbeschädigung und muss von der Polizei bearbeitet werden. Ich an Deiner Stelle hätte ihm dermassen eine geklatscht, dass er einen Salto macht.
Ja. Es ist eine Straftat. Die Anzeige hätte aufgenommen werden müssen. Nach 13 Jahren ist diese Sache aber schon lange verjährt.
War selbst Jahre lang ein Polizist wenn auch bei der Militär Polizei Wir hatten die Pflicht jede Anzeige nach zu gehen und wir mussten auch für Ordnung sorgen in den Housing Aereas wo tausende Soldaten mit ihren Familien wohnten. Wurde keine Anzeige geschrieben dann bekam die Person aber einen Anzeige Zettel mit dem Handschriftlichen Vermerk „Warning“ und ein Duplikat bekam unser Desk Sergeant und der Zettel wurde schön ab geheftet im Falle das die Person mal wieder auffiel.
Auch die Deutschen Polizisten mit dem wir zusammen arbeiteten gingen jede Meldung nach und wir hatten ständig zwei bei uns im Camp Lindsay in Wiesbaden.
Ein Polizist ist nach Dienstvorschrift verpflichtet alles nach zu gehen oder eine Anzeige auf zu nehmen.
Macht er dies nicht wende dich an der Kreisbehörde, die gehen der Sache auf den Grund.
Anspucken ist eine Beleidigung und ein Strafbestand nach den § 185 StGB
anspucken könnte eine körperverletzung darstellen .wenn der angespuckte so ein ekel davor hat ,und sich übergeben muß dann ist der tatbestand einer körperverletzung gegeben .
aber die gerichte winken sofort ab .nicht alles was im deutschen gesetzbuch steht wird auch angewannt.das ist eben so .außer man bezahlt sein knöllchen nicht dann kennt der staat keine gnade .alles womit der staat zutun hat wird gnadenlos verfolgt .
haben sich bürger in den haaren ,wird auch mal ganz gerne eine strafanzeige von der staatsanwaltschaft eingestellt .man wird dann auf den zivilrechtlichen weg hingewiesen.das heist man bleibt auf seinen kosten sitzen ,wenn der täter frei gesprochen wird .
die meisten beteiligten die das geschehen mitbekommen haben ,haben entweder angst und tauen sich nicht einzugreifen .
oder andere beteiligte halten sich deswegen daraus ,weil es sein kann das sie im nachhinein selber die angeklagten sind .z.b. ein zeuge will dir helfen und wird von dem typen angegriffen .der zeuge verletzt den angreifer und der typ stellt dann anzeige wegen körperverletzung .es kann sein das der helfer dann einen auf den deckel bekommt.
ich selber habe jemanden morgens um drei uhr einer person geholfen die verletzt auf der straße lag hlb bewustlos .ich habe dann die polizei gerufen .das ende vom lied war ,ich wurde angezeigt wegen gefährlicher körperverletzung .da war ich dann mit über 800€ dabei anwaltskosten ,vorverfahren usw.
das verfahren wurde gegen mich dann eingestellt und habe nach langen hin und her mein geld wiederbekommen .
für mich heist es seit dem ,wenn jemand in not ist habe ich nichts gesehen und werde mich in zukunft aus allem raus halten .außer meine frau oder meine kinder werden bedroht ,dann kenne ich kein gesetzbuch das wird dann sofort auf das übelste an ort und stelle geregelt.
es war ja vor einiger zeit in den medien das ein zeuge zwei frauen an einem bahnsteig geholfen hat.der täter hat die frauen mit einem zerbrochen flaschenhals angegriffen .der zeuge hat dann den angreifer abgewehrt.der angreifer wurde verletzt durch den zeugen .der zeuge wurde zu 1200€ strafe verurteilt.
Ja…das ist wohl leider so…
Ich kann auch verstehen, das sich die Polizei nicht um sowas kümmern kann…
Einsperren kann man jemanden wegen spucken nicht…und ne Geldstrafe könnte sojemand sowieso nicht bezahlen…die Gerichtskosten würden der Allgemeinheit zur Last fallen und ändern an seinem Verhalten würde man dadurch sowieso nichts.
Die Tatsache, das niemand hilft ist schrecklich….aber man sieht ja auch, an dem Fall „Brunner“ wohin das führen kann, wenn man es doch tut.
Ich würde Dir raten einen Selbstverteidigungskurs für Frauen zu besuchen…denn wer Angst hat und sie auch zeigt, wird leichter zum Opfer…
Trotzalledem….Deine Geschichte macht mich sehr betroffen und traurig…
LG
… beschreibe einfach deine Erfahrung und sende diese mit d Adresse d Polizeiwache und d Name d Polizisten d Polizeihauptkommissariat zu, um zu überprüfen! Wenn zeugen hast it Name usw. ist noch viel besser! Du muss solche Grünzeug nicht stehen lassen, bzw. auf dich sitzen lassen!
Besteht keinen Strafbestand wenn du dich an d Gehege von Lamas und Alpakas begibst, udn dich solche Tiere anspucken…das gehört zu dessen Natur! Doch zu natürliche Umgang zwischen Menschen muss man nicht akzeptieren oder dulden! Es ist eine Tätliche Angriff auf d Person… und kannst sogar deine Sachen auf sein Kosten reinigen lassen, neben d sonstige Strafe… Ich denke das dann bald auf d Spucken verzichten wird……. So lange aber solche Polizisten da sind wie der den du begegnet hast, müsste man wohl alles sich über sich ergehen lassen… ohne Strafe… So stimmt es aber nicht!
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