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Ist die Schweiz laizistisch?

18 Oktober 2010 3 Comments

Ist in der Schweizer Verfassung der Laizismus, also die Trennung von Kirche und Staat, in der Verfassung festgehalten?

3 Comments »

  • , said:

    Art. 72 Kirche und Staat
    1 Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sind die Kantone zuständig.
    2 Bund und Kantone können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Massnahmen treffen zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften.
    3 Der Bau von Minaretten ist verboten.1

  • nerone said:

    Teil-teils – selbst wenn die Präambel was anderes ahnen lassen könnte –
    in einigen Kantonsverfassungen ist die Trennung von Kirche und Staat ausdrücklich postuliert
    – trotzdem zieht der Staat Kirchensteuern ein – was ich als störend empfindehttp://www.admin.ch/ch/d/sr/1/101.de.pdfhttp://de.wikipedia.org/wiki/Trennung_vo…

  • Lars W said:

    Ja,aber das ist nur offieziell glaube Ich.

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