Ist eine „frisch-freiberufliche“ Ausländerin für die Rentebeitragzahlungen auch verpflichtet?
19 Oktober 2010
5 Comments
Ich habe gerade freiberufliche Tätigkeit zu führen angefangen. Mein Aufenthaltserlaubnis ist aber bis zum 06.09.2008 gültig.
Bin ich verpflichtet die Rentebeiträge zu bezahlen oder darf ich eine Privatrentevertrag abschliesen?
Derjenige der selbständig tätig ist fällt erst mal aus der „gesetzlichen Rentenversicherung “ raus.
Man hat jedoch die Möglichkeit freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Eine weitere Möglichkeit ist die „Rürup-Rente“ oder eine Lebensversicherung die später auch als Rente ausgezahlt werden kann abzuschließen oder einen privaten Rentenversicherungsvertrag abzuschließen.
Da deine Aufenthalterlaubnis aber nur noch rund 8,5 Monate gilt ist wohl davon auszugehen das kein Versicherungsunternehmen einen Rentenvertrag mit Dir abschließen wird.
Eine Lebensversichrung eventuell.
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Du schreibst das Du „freiberuflich“ tätig bist.
Freiberufler sind Katalogberufe; wie zum Beispiel:
Anwälte, Steuerberater, Notare, Doktoren, Lehrer
und
Katalog ähnliche Berufe wie zum Beispiel:
Hebammen, ausübende Lehrtätigkeit usw.
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Bis Du sicher das Du Freiberuflerin bist und kein Gewerbe anzumelden hast ???
Verrate uns bitte, um welche freiberufliche Tätigkeit es sich handelt. Mit deinen Angaben kann die Frage nicht beantwortet werden.
Auch Freiberufler können unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein, so z.B. Physiotherapeuten oder Hebammen, wenn sie keine sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen….
als Freiberuflerin zahlst du nur deine Private Rente.
Dir steht später auch sonst keine andere Rente zu.
Bei einer freiberuflichen Tätigkeit bist du nicht rentenversicherungspflichtig, man wird von dir dort nur Notiz nehmen, wenn du dich bei denen freiwillig versichern lässt (was aber Unsinn wäre, zumal für so einen kurzen Zeitraum). Ob du einen langfristigen Rentenvertrag abschliesst, ist bei einem Freiberufler reines Privatvergnügen.
Dürfen darfst du alles an Rentenzusatz . Meine mal du wirst doch sicher deine Aufenthaltserlaubnis verlängern oder neu beantragen ? Wenn du Selbständig bist,
(in welchem Gewerbe auch immer) zahlt man doch sowiso eine Private Rente…??? Frag mal beim Finanzamt, die wissen das….
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