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Ist eine Rentenzahlung auch rückwirkend möglich?

17 Oktober 2010 5 Comments

Hallo,
mein Mann hat vor einem Jahr den Rentenantrag an die Rentenversicherung Nordrhein-Westfalen gestellt.
Nach einigen Gutachten, ist er nun in Kur geschickt worden, um dort die Reha weiterzuführen. Danach ist zu erwarten, dass er eine Arbeitsunfähigkeitsrente bekommt.
Ich möchte nun wissen, ob die Möglichkeit besteht, dass er eine Rückzahlung ab Antragstellung im Jahre 2007 erwarten kann?!?
Also, wird bei einer Arbeitsunfähigkeitsrente vom Antragsstellungszeitpunkt ausgegangen, oder erst nach entgültiger Genehmigung die Rente gezahlt?
Vielen Dank für eure Antworten.

5 Comments »

  • dwgaf said:

    In der Regel wird die Berufsunfähigkeit vom medizinischen Dienst der Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften festgestellt.
    Dieser Amtsarzt empfiehlt auch den Zeitpunkt des Renteneintritts.
    Bei rückwirkender Einstufung muss sich der Antragsteller bislang bezogene Leistungen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld) anrechnen lassen. Deshalb wird in der Regel die Rente nach Ablauf aller anderen Lohnersatzleistungen gewährt.
    Gegen Rentenablehnung oder amtsärztliche Gutachten kann vor dem zuständigen Sozialgericht geklagt werden. Gute Unterstützung bietet hierbei der VdK.

  • Uwe N said:

    Meinst du mit Arbeitsunfähig , das er absulut egal was für Arbeiten nicht mehr verrichten kann??? Wie alt ist dein Mann??? Da die Rentenversicherung in jetzt zur Reha geschickt hat, gehe ich schwer davon aus das sie versuchen werden in eventuell nach der Reha stundenweise im Berufsleben wieder ein zu gliedern. Oder sie geben ihm eine Umschulung! Da sieht es nicht so aus das er die Berufsunfähigkeitsrente durch bekommt. Rückwirkend zahlt die Rentenversichwerung nicht. Erst ab dem Tag der Genehmigung. Es ist sehr schwer die Rente durch zu bekommen. Viel Glück.

  • hagewe22 said:

    die rente wird ab dem tag der antragstellung gezahlt.
    das ist im sozialgesetzbuch 2 ganz klar und eindeutig geregelt.
    wenn dein mann zwischenzeitlich geld von der agentur für arbeit
    oder von der krankenkasse bekommen hat, ist dies zurückzuzahlen.
    er muss allerdings sowohl bei der arge als auch bei der krankenkasse
    anzeigen, dass er einen rentenantrag gestellt hat.
    die setzen sich dann automatisch mit dem rententräger in verbindung.

  • Zimmerli said:

    War bei mir der Fall.
    Ich wurde 2002 lange krank, kam dann 2004 in Reha und wurde durch die BfA rückwirkend ab 2002 in Erwerbsunfähigkeitsrente geschickt.
    Von diesem ganzen Rentenbetrag wurden allerdings die Krankenkassenauszahlungen an mich und 3 Monate Arbeitslosengeld wieder abgezogen und dann blieb mir gerade eine Monatsrente übrig. Da wird das Geld so gerechnet, was man normalerweise in diesen Jahren an Rente bekommen hätte und von dem Gesamtbetrag kommt die Krankenkasse und das Arbeitsamt und wollen ihr Geld wieder zurück.
    Dann gehen die Rentenzahlungen jeden Monat weiter.

  • John D said:

    Er hat doch bisher auch irgendwelche Leistungen bezogen – rückwirkend doppelt gezahlt wird natürlich nicht!

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