Ist es gerechtfertigt, bei Erwerbsminderungsrente, abzüge vorzunehmen? Wer weiß mehr darüber.?
19 Oktober 2010
6 Comments
Ich kann mir nur vorstellen, daß Du einen Hinzuverdienst hattest und der ist genau begrenzt. Steht auf dem Bewilligungsbescheid. Du darfst geringfügig dazuverdienen.
Ansonsten Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Man müßte da mehr Einsicht in die Bescheide haben. Aber Du kannst ja nachfragen bei Deiner Rentenversicherung.
Mehr Details wären notwendig.
Pflegeversicherung und Krankenkasse wird immer abgezogen!
Deine Frag kann man so nicht beantworten. Du mußt schon genauer schreiben was Du wissen willst.
schau mal hierhttp://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/f…
Wenn Du keinen Widerspruch gegen Deinen Erwerbsminderungsrentenabzug bei der Versicherung gestellt hast, bekommst Du auch keine etwaige Nachzahlung, falls ein Gesetz verabschiedet wird, dass der Abzug nicht rechtmäßig ist.
Es bezieht sich ja auf den Abzug für Personen, die vor dem 60. Lebensjahr in Erwerbsunfähigkeitsrente gehen.
Bei der Frage fehlen etliche Details um sie zu beantworten!!!!
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