Ist es rechtens dass mein Mann,obwohl verstorben,Krankengeld bezahlen muß?
19 Oktober 2010
7 Comments
Ich bekomme eine eigene und daneben die Witwenrente. Auf den Belegen werden die Beiträge für die Krankenkasse von meiner Rente,und auch auf den Namen meines verstorbenen Mannes für die Krankenversicherung abgezogen.
Ich verstehe ja dass wenn ich Witwenrente bekomme mein Einkommen höher und ich deswegen auch mehr Beiträge für die Krankenkasse zahlen muss. Aber was ich nicht verstehe ist dass auf den Namen meines verstorbenen Mannes auch Beiträge für die Krankenkasse einbehalten werden.
Die Witwenrente bekomme doch ich und nicht mein verstorbener Mann?
Dass ist kein Versehen und auch kein Fehler sondern so sind unsere Gesetze! Mit dieser Frage hatte ich mich auch mal befasst und wurde dann aufgeklärt, dass dies rechtens sei!
Da ich aber Gott sei Dank noch nicht in der traurigen Lage bin, eine Witwerrente zu beziehen, sind mir weitere Einzelheiten nicht bekannt! Interessant wäre zu wissen, ob die eigene Krankenversicherung deutlich teurer geworden ist und gleichzeitig der Beitragsabzug für die Rente des Mannes, dem jetzt gültigen Beitragsatz von 14,9 % entspricht?
Mir wurde es damals so erklärt, dass man wegen höhere Einnahmen insgesamt, diese Krankenversichrung für den Mann bezahlen müsste!
Nachtrag: Ich habe im Netzt rechechiert und und auf der Seite „Bürger gegen Altersdiskriminierung“ folgenden Beitrag gefunden: (http://www.altersdiskriminierung.de/them…
Seit Inkrafttreten des Gesetzes
zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz), am 1.1.2004, müssen RentnerInnen den doppelten Krankenkassenbeitrag bezahlen. Begründung: Damit sie sich „in angemessenem Umfang an der Finanzierung der Leistungsaufwendungen für sie beteiligen.“
Am 24.8. 2005 hat das Bundessozialgericht über eine Revision der Verfassungsmäßigkeit des vollen allgemeinen Beitragssatzes, und damit einer Verdoppelung des Beitrags entschieden (B 12 KR 29/04 R).
Demnach ist die Revision unbegründet; die Verdoppelung der Beiträge aus Versorgungsbezügen ist nicht verfassungswidrig, und sie verstößt auch nicht gegen Artikel 3 Grundgesetz. Der halbe Beitragssatz war demnach eine „systemwidrige Ausnahmeregelung“.
das solltest du mit der krankenkasse klären!
sicher ein fehler!!
da ist was schief gelaufen
das mußt du mit der krankenkasse klären
er ist da bestimmt nicht abgemeldet worden
So lange man zahlen kann – muss man eben!
Anscheinend ist selbst der Himmel nicht kostenlos 😉
Sorry, aber du hast einen Denkfehler. Von allen und jedweden Einkommen, welche man hat, muß man Krankenkassenbeiträge bezahlen. Also du auch von der Witwenrente deines Mannes und sowohl von der eigenen Rente. Das wird dir jeder Steuerberater oder Anwalt erklären können.
ich bekomme auch Witwenrente und muß von dieser Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Die Rente bekommst du ja und nicht dein verstorbener Mann. Beiträge werden von allen Renten abgezogen, egal ob Betriebrente, Unfallrente, eigene Rente oder Witwenrente.
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