Ist hier ein Einspruch bzw Rückzahlung möglich? (doppelt versichert gewesen!!)?
Folgendes:
als Studentin habe ich mich bei der Techniker Krankenkasse versichert für 64 euro im monat.
Allerdings habe ich auch Halbwaisenrente bezogen, wovon immer 12 Euro schon für die Kranken und pflegeversicherung abgezwackt wurde!!
Somit habe ich im monat 76 Euro an Kranken und Pflegeversicherung bezahlt.
Die rentenbescheide (10 blättrige Formulare in kleingdruckter schrift) habe ich nur schnell überflogen das ich im studium im stress stand.
Nun habe ich grad mehr Zeit mich damit zu beschäftigen und habe mich bei der Krankenkasse erkundigt wie das angehen kann, das ich doppelt Krankenkassenbeiträge bezahlt habe.
sie meinten sie müssten das prüfen.
Sie sagten, sie haben das wohl übersehen, als die „Fusionierung“ der KK stattfand.
In den Rentenbescheiden steht, ich könne nur innerhalb eines Monats einspruch einlegen. (das ist ja schon vorbei, vor nem halben jahr den letzten Rentenbescheid bekommen)
Außerdem war ich über die Renteversicherung pflichtversichert , aber habe über die TechnikerKK meine ansprüche bezogen.
Vllt wird die Rentenversicherung sagen , ich erhalte nichts zurück weil ich ja pflichtversichert gewesen bin und die TK sagt sie erstatten nichts weil ich ja über die meine Leistungen bezogen hab.
Hab ich da überhaupt noch eine Chance etwas zurückzubekommen?
von jeder Rente (auch Halbwaisenrente) werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, egal ob du als Student oder Arbeitnehmer schon Beiträge bezahlst. Du warst also nicht doppelt versichert.
Ich gebe meinem Vorgänger recht, du solltest erst einmal bei deiner Krankenkasse bleiben und abwarten was auf dich zukommt, wenn der nächste Brief kommt. Sollte sich keiner mehr von deiner KK melden, musst du dran bleiben. Sie haben ja schon eingestanden, dass sie etwas übersehen haben und das muss geprüft werden. Ich würde dir aber mal vorschlagen, z.B. eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, für den Fall dass du weiterhin Ärger hast und in Widerspruch gehen musst. Solltest du Erfolg haben und alles ist geklärt, kannst du dann ja immernoch die Krankenkasse wechseln, falls dir das Herumtelefonieren und ein eventuelles Hin und Her beim Briefwechsel auf die Nerven geht. Ganz hilfreich kann hier z.B. die Seite http://www.finanzen.de sein ( hab mich da auch schon erfolgreich informieren können;-) ). Viel Glück
Die Rente hat keine eigene Versicherung. Sie überweist den Betrag an eine von Dir angegebenen Versicherung. Wenn an die verkehrte Überwiesen wird, muss dies Versicherung die Beiträge zurück zahlen. Bleibe bei der Krankenkasse und erkundige Dich an wen die Rente die Versicherung zahlt.
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