Ist Rentenversicherung pflicht?
19 Oktober 2010
5 Comments
Hallo, eine Frage.
Ich war 15 Jahre selbstständig und habe nicht in die gesetzliche Rente eingezahlt. Danach war ich 7 Jahre in eine Firma beschäftigt und habe dort auch keine gesetzliche Rente eingezahlt. Jetzt ist die Firma insolvent und ich möchte in einer anderen Firma anfangen. Was ist dann mit der gesetzlichen Rente. Wenn ich dort angemeldet werde, geht das problemlos. Oder bekomme ich Schwierigkeiten, da ich die letzten Jahre (habe von „Pflicht“-Versicherung gehört) nicht eingezahlt habe (wo möglich Nachzahlung)? Oder sollte ich mir keine Sorgen machen. (P.S.ich bin jetzt 43 Jahre alt und der gezetzliche Rentenanspruch dürfte nicht sehr hoch sein. (hatte, warscheinlich wegen oben, bis jetzt noch keinen Abgleich des Renten- Kontos)
als Selbständiger gibt es keine Pflicht, eine Rentenversicherung zu haben. Wenn Du aber angestellt gearbeitet hast, hat die Firma die Pflicht, in die Rentenkasse einzuzahlen. Wenn Du scheinselbständig warst, ebenfalls. Jetzt ist die Firma zwar insolvent, für Sozialbeiträge gibt es aber die Möglichkeit, dass die Geschäftsführer privat dafür haften müssen. Du solltest das unbedingt mit einem Anwalt prüfen, ggf. hilft Dir auch die Rentenversicherung dabei.
Du musst übrigens nichts nachzahlen, nur Deine Firma.
Den Abgleich des Rentenkontos solltest Du zügig einleiten und dann musst Du sparen, sparen, sparen wenn Du Dir noch eine Altersvorsorge aufbauen willst. Unbedingt auch privat vorsorgen, nur gesetzlich wird nicht mehr reichen!
Edit: die Nachzahlungspflicht des Arbeitnehmers ist bei Scheinselbständigkeit auf drei Monate begrenzt: http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuer… Da es sich um eine Versicherung handelt, bestand für diese Zeit natürlich auch keine Leistungspflicht bzw. wurde nichts eingezahlt. Aber nachgezahlt werden muss auch nichts, das macht bei einer Versicherung ja auch keinerlei Sinn!
Die steuerliche Gestaltung ist hier kein Thema, da ja auch Selbständige Steuern zahlen. Ob es da überhaupt Rückstände gibt ist doch gar nicht klar.
Alle bisherigen Antworten sind dann richtig, wenn Du eine Arbeitnehmeranstellung hattest, im Klartext auf Lohnsteuerkarte. Dann wärest Du automatisch rentenversichert gewesen. Als Selbständiger in einer Firma unterliegst du der Scheinselbständigkeit und hast, wie andere geschrieben, den Staat und Dich selbst um Deine Ansprüche an die Rentenversicherung gebracht. Du kannst dich selbst anzeigen und wirst sicherlich „verdonnert“ die fehlenden Beiträge nachzuzahlen, was auch die Firma tun muss. Aber vielmehr schwerer wiegt der Umstand, dass nicht nur Beiträge zur Rentenversicherung offen sind, sondern auch die zur Sozialversicherung (wie bist Du krankenversichert????) Meine Empfehlung: Beim neuen Arbeitgeber die Art Deiner Beschäftigung klären (angestellt oder scheinselbständig – für einen Auftraggeber beschäftigt), dann Kontakt zur Krankversicherung (in der Regel AOK) aufnehmen und alles klären. Alle anderen Tipps sind einfach nur „Luftnummern“
Wenn du während dieser 7 Jahre sozialversicherungspflichtig angestellt warst (also über 400 Euro/Monat), hast du 7 Jahre lang Steuerhinterziehung begangen und der Betrieb ebenso. Es ist nicht nur die Rente, es geht auch um Kranken-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung (die von dir erwähnten „Pflicht“-Vers.). Die Meinung eines anderen Antworters, nur der Betrieb müsse nachzahlen, ist nicht korrekt.
Soz.Vers.Beiträge sind von beiden Seiten zu tragen und werden dementsprechend nachgefordert werden. Obendrauf kommt womöglich eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Dazu kommen noch Lohnsteuer und Soli.
Ist das zutreffend, möchte ich werder in deiner, noch in der Haut des Betriebes stecken … au weia!
Warst du als geringfügig Beschäftigter angestellt (bis 400 Euro/Monat) hat lediglich der Betrieb ein Problem, wenn er keine Beiträge abgeführt hat, da diese Beschäftigung für den AN sozialversicherungsfrei ist; allerdings muss der Betrieb eine Pauschale an die Knappschaft entrichten. In diesem Fall musst du dir keine Sorgen machen.
Die Rentenversicherungspfllicht gibt es. Die Regelungen wer unter diese Versicheungspflicht fällt ist in den letzten Jahren immer weider geändert worden. Daher mein Ratschlag:
Bitte setze dich umgehend mit der BFA in Verbindung. Ob und wie die Rentenversicherung für dich greift. können die dir ganz genau sagen.
Es gibt überall im Lande Beratungsstellen und auch ein Kostenloses Service Telefon unter 0800 10 00 480 70.
Wie ich gerade gsehen habe, sogar diverse Onlinedienste wie Chat, und Email.
Du solltest Dir Sorgen machen, weil Du 7 Jahre lang Sozialabgaben hinterzogen hast, wenn Du dort angestellt warst. Das heißt aber auch, dass Du dort offensichtlich vollkommen schwarz gearbeitet hast oder scheinselbstständig warst. Im ersten fall m usst Du mit empfindlichen Strafen rechnen, im zweiten hast Du halt nur ein Problem.
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