Kann der Arbeitnehmer Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen, wenn er Anspruch auf Teilerwerbsrente hat?
17 Oktober 2010
One Comment
hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf die Arbeitszeit zu verkürzen? Der Arbeitnehmer ist zu 30 % erwerbsgemindert.
Kurz und bündig: Nein. Aus dem einen Anspruch erwächst nicht der andere, da kann man höchstens verhandeln. Mit 30% Erwerbsminderung sollte man aber wirklich froh ein, überhaupt was zu haben, die meisten mit derselben Minderung finden nichts. Daher sollte man es lieber nicht überreizen.
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