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Kann die ARGE die Leistungen sperren bei Auflösung Bausparvertrag ?

15 Oktober 2010 4 Comments

Ich beziehe ALG2 und eine Teilrente. Nun möchte ich einen seit längerer Zeit stillgelegten Bausparvertrag kündigen, welcher sich nicht einmal auf 1000 Euro beläuft. Da ich schon auf meine Teilrente Abzüge durch die ARGE erhalte, kann es sein, dass bei der Kündigung des Bausparvertrages weitere Abzüge der ALG-2 Bezüge erfolgen ? Vielen Dank für sachkundige Antworten !

4 Comments »

  • rohrbruc said:

    Die Leistungen sperren geht nicht. Es kommt drauf an ob der Bausparvertrag schon vor ALG2 Bezug vorhanden war.
    Wenn ja, zählt das als Vermögen. Das heisst in der Regel, Alter mal 150 Euro=anrechnungsfreies Vermögen. Obergrenze weiss ich im Moment nicht. Dürfte in dem Fall aber bestimmt irrelevant sein.
    Kfz wird extra gewertet. Da ist der Maximalwert bei 7500 € festgelegt.
    Wenn der Vertrag in Zeiten des ALG2 Bezugs abgeschlossen wurde,
    gilt er als Einkommen und wird mit den laufenden Bezügen verrechnet.
    Nicht von Falschaussagen der SB von der Arge verrückt machen lassen, sondern nach den Gesetzestexten suchen und im Notfall in Widerspruch gehen.

  • idril_ar said:

    Nicht nur kann, sondern wird. Alles was du über 150 € an Geld hat – auch Auszahlung eines Bausparvertrages – wird als Einkommen gewertet und dir somit das ALG-gekürzt oder bis zum Verbrauch nicht ausbezahlt.
    Du darfst bis zu 7.000 € als Sparguthaben besitzen. Ist es jedoch verfügbares, nicht festgelegtes Geld, mußt du erst dieses aufbrauchen, bevor du ALG bekommst. Im Moment wäre also ein äußerst ungünstiger Zeitpunkt den Vertrag aufzulösen.

  • Carsten M said:

    Das kommt auf dein alter an.
    Du darfst pro Lebensjahr 200€ besitzen.
    Alles was darüber geht kürzen sie dir.
    Also wenn du z.B. 25 Jahre alt bist, darfst du 5000€ haben.

  • brabuha said:

    Was die ARGE nicht weiß,macht sie nicht heiß.

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