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Kann es sein, dass ein Rentner Abzüge hat?

14 Oktober 2010 5 Comments

Wenn ein Rentner einen Arbeitsvertrag hat, mit geringfügiger Beschäftigung von knapp 300 Euro, muss er dann noch Krankenkasse und Rentenversicherung bezahlen und hat dann noch einen Abzug von knapp 100 Euro .
Ich dachte immer, dass geringfügig Beschäftigte keine Abzüge mehr haben und das rein netto heraus bekommen.
Kennt sich da jemand aus und kann mir darüber Auskunft geben?

5 Comments »

  • freddy_w said:

    moin zimmerlinde, wenn ein rentner angemeldet ist(auch geringfügig),werden ihm abzüge abgehalten, der freibetrag beträgt ohne abzüge, 365,- euro, hofe damit deine frage beantwortet zu haben, bin selber (früh)rentner, leider,

  • blauclev said:

    Ja. Siehe hier und noch mehr dazu:

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 6.3.2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab dem 1.Januar 2005 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen.
    Die Rentenversicherungsbeiträge werden seitdem durch einen höheren Sonderausgabenabzug steuerfrei gestellt. Dafür werden im Gegenzug die Rentenleistungen nicht mehr nur wie bisher mit ihrem Ertragsanteil, sondern voll versteuert. Die Besteuerung wechselt also von der vorgelagerten Besteuerung auf die nachgelagerte Besteuerung.
    Steuerfreiheit der Rentenbeiträge durch erhöhten Sonderausgabenabzug
    Bestimmte Altersvorsorgeaufwendungen sind seit 2005 als Sonderausgaben verstärkt steuerlich absetzbar.
    Mehr Information zum Thema: „Steuerfreiheit der Rentenbeiträge durch erhöhten Sonderausgabenabzug“
    Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
    Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die anderen Leistungen der Basisversorgung im Alter sind seit dem 1.1.2005 nicht mehr nur mit ihrem Ertragsanteil, sondern voll zu versteuern. …“

  • Sternchen 1509 said:

    bauclever hat Recht, genau so ist es. Meinem Mann geht es ebenso.

  • forelle3 said:

    Rentenversicherung muss ein Rentner nicht bezahlen, aber Krankenkassenbeiträge

  • Buko von Alberstadt said:

    …also, blauclever, was da auf der Seite steht, ist zwar nicht falsch, aber richtig ist es auch nicht. Also irreführend.
    Der Besteuerungsanteil der Rente wächst von 2005 bis 2040 von 50% auf 100%. Guxtu § 22 Nummer 2 Buchstabe a, aa EStG.
    Maßgebend ist das Renteneintrittsalter. Wer wie ich 2032 planmäßig in Rente geht, versteuert für den Rest seines Lebens 92% der Rente. Zum Ausgleich sind dafür jetzt geschätzte 20% der Rentenversicherungsbeiträge abzugsfähig.
    Toll, oder?

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