Kann ich das Arbeitsamt wegen unterlassene Hilfeleistung verklagen?
Ich möchte mich erkunden, ob ich das Arbeitsamt wegen unterlassener Hilfleistung verklagen kann. Mein Freund hat seine Ausbildung abgeschlossen und ist nun seit Mitte Juli arbeitslos. Wir haben schon alles mögliche versucht, damit er einen Job findet. Jedenfalls hätte er eine Weiterbildung mit Fürherschein machen können, aber das Arbeitsamt weigert sich die Kosten für diesen Fall zu übernehmen. Ich sag mal so, mein Freund lebt quasi im „Existenzminimum“ und haben deshalb kaum Geld zum leben. Er bekommt auch kein Arbeitslosengeld, weil mein Schwiegervater 10€ Rente zu viel bekommt. Er hätte zum Beispiel für 3 Monate nach Österreich gehen können und hat dort eine Menge Geld verdienen können, jedenfalls weiss er nicht wie er dort hinkommen soll und er wurde dafür wieder abgelehnt, weil er keinen Führerschein hat. Wegen alles wird er nur abgelehnt, weil er keinen Führerschein hat. Ist sowas denn normal? Soll er für den Rest seines Lebens zu Hause rum sitzen, weil er sich seinen Führerschein nicht leisten kann?
Ich bitte um Hilfe!
„Er hätte zum Beispiel für 3 Monate nach Österreich gehen können und hat dort eine Menge Geld verdienen können, jedenfalls weiss er nicht wie er dort hinkommen soll..“
Wenn er nicht weiss, wie er das machen kann, dann ist ja alles klar!
Warum soll die Allgemeinheit den Führerschein bezahlen in so einem Fall?
Ich kann verstehen, dass dies frustrierend ist. Man versucht tatsächlich alles um an einen Job zu kommen, und fühlt sich dann vom Arbeitsamt im Stich gelassen. Ich finde auch, dass sobald das Bildungs- oder Erfahrungsniveau ein gewisses Niveau übersteigt, dies auch für die Kompetenz des Arbeitsamtes gilt. Echt helfen konnten die mir nie und ich habe auch noch von niemanden gehört, der sich echt „geholfen“ gefühlt hat.
Aber in deinem Fall muss man aber auch ehrlich zugeben, dass Hilfe beim Erlangen des Führerscheins schon ein wenig zu viel gefragt ist. Immerhin kann man ja auch den Zug, Flugzeug, Fahrgemeinschaft….. nehmen, also dein Argument dass dein Freund nicht wissen würde wie er nach Oesterreich kommen konnte, greift echt nicht. Darüber hinaus ist ein Führerschein nur bei den wenigsten Berufen (zB LKW fahrer, Busfahrerm, Chauffeur) echt unablässig, aber da würde man sich ohne Führerschein sowieso nicht bewerben.
Und das Arbeitsamt kann echt nichts dafür dass die Wirtschaft die Bewerbungen deines Freundes deswegen ablehnt: so ist die Welt da draussen nun mal und ich spreche da aus eigener Erfahrung! Vor etwa 10 jahren war ich mal 11 Monate arbeitslos und habe 144 Bewerbungen schreiben müssen bevor ich einen neuen Job gefunden hatte. Und das war sicherlich nicht mein Traumjob! Beachte aber: ich hatte aber schon einen Führerschein, dazu noch Berufserfahrung, 2 FH Diplome und ich spreche 4 Sprachen, wovon 3 auf Muttersprachler-Niveau! Glaube mir also wenn ich sage dass der Kampf um einen Job für JEDERMANN echt knallhart ist.
Zurück zu deiner Frage: die Chancen fürs Verklagen stehen meines Erachtens echt schlecht und ich würde mir all diese Mühe sparen. Fokussiere dich lieber auf das Suchen eines neuen Jobs, auch wenn’s hart ist.
VG!
das ist nicht dein Ernst! wenn er den Rest seines Lebens zu Hause sitzt, wird er nie einen Führerschein bekommen. Versuche es doch mal mit Arbeit! Und erzähl mir nicht, es gäbe keine Jobs, es ist nur eine Frage der Einstellung. Immer wenn ich mir etwas Größeres anschaffen will, mache ich einen Nebenjob: seit >8 Jahren dauert es maximal 4 Wochen, dann habe ich einen Job. Ich bin mir nicht zu schade für Jobben in der Frittenbude, Zeitung austragen, Prospekte verteilen, Versicherungen verkaufen, Autowaschen (Handreinigung innen), Appartment oder Treppenhäuser reinigen uvm.,und das alles vor oder nach meiner regulären Arbeit. Oft habe ich deswegen einen 14-15 Stundentag und ich bin keine 20 mehr. Viele meiner ehemaligen „Arbeitgeber“ rufen mich trotzdem immer wieder an und fragen, ob ich noch mal …
J.F. Kennedy hat mal gesagt: Frage dich nicht, was dein Land für dich tun kann, frage lieber, was du für dein Land tun kannst. Vielleicht denkt ihr mal darüber nach. Tut mir leid, dass du jetzt die ganze Schelte abbekommst, aber mir geht die Einstellung „auf doof machen und beim Amt einklagen“ langsam auf die Nerven.
Er ist jung, hat eine abgeschlossene Ausbildung, warum sollte ihm die Allgemeinheit einen Führerschein bezahlen?
Bei Arbeitslosengeld ists übrigens egal, wie hoch der Verdienst von mit im Haus lebenenden Personen ist, dies träfe erst bei Hartz 4 zu!
Und Geld für eine FAhrkarte hätte ihm sicher jemand aus der Verwandtschaft leihen können, damit er nach Österreich kann, dort das viele Geld verdienen und sich seinen Führerschein selbst verdienen können!
Im übrigen findet man häufig auch kleine Jobs, wie bei MC Donald, BurgerKing ect., die gern junge Leute einstellen, wenn man nicht gleich einen richtigen Job findet, um sich sowas wie Führerschein ect. finanzieren zu können!
führerschein vom amt nur weil er es nicht auf die reihe bringt ?
er soll nach östereich gehen und die menge an geld für den schein gebrauchen.
ihr verlangt in allen ernst das wie euch den schein und dann noch eine wohnung und vieleicht auch noch ein auto damit der arme kerl auch mal irgendwo hinkommt bezahlen.
toll ich glaub das nicht
Nein, leider keine Chance.
Nur irgendwas stimmt hier nicht, wenn Dein Freund einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dann hat das nichts mit der Rente seines Vaters oder Verdienst von irgendjemanden zu tun. Jeder hat unabhängig vom Verdienst eines Partners oder einer anderen Person, das Recht auf Arbeitslostengeld, wenn er mindestens innerhalb von zwei Jahren 1 Jahr gearbeitet hat. Und ich gehe davon aus, dass Dein Freund einen Anspruch auf 1 Jahr lang hat, da er, wenn er in Ausbildung war, mindestens zwei Jahre gearbeitet hat.
Anspruch bei Alg I – Abgaben:http://www.arbeitsagentur.de/nn_25694/Na…
LG
seinen Arbeitsplatz kann man auch mit Bus und Bahn erreichen, die fahren sogar nach Österreich
aus deiner Frage geht nicht hervor was für eine Ausbildung dein Freund hat, aber ich nehme mal an das er dafür keinen Führeschein brauchte….darin sollte er sich einen Job suchen (verweise nochmals auf Bus/Bahn) und Geld sparen für einen Führeschein….Nebenjob wäre auch noch hilfreich!
Nein … die unterlassene Hilfeleistung ist ein Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch … und ich vermute das dein Freund weder einen körperlichen Schaden davon behält weil er den Führerschein nicht machen kann noch sein Leben verliert.
Was hat er denn für eine Ausbildung abgeschlossen?
Nein Gina, er hat nur Anrecht auf ALG1 wenn er eine Sozialversicherungspflichte Berufsausbildung gemacht hat. Das heißt normal im dualen System mit Ausbildungsbetrieb und Lehrlingsentgeld. Wenn er eine schulische Ausbildung gemacht hat ( z.B. Physiotherapeut ) dann musste er die Kosten der Ausbildung selber tragen, hat kein Geld bekommen und somit auch keine Sozialversicherung gezahlt und auch kein Anrecht auf ALG 1. Allerdings ist auch dies völlig unabhängig vom Einkommen der Eltern. Da geb ich dir Recht.
Bist Du Meschugge ?
Warum soll Das Arbeitsamt Ihm den Führerschein bezahlen?
Erst mal eine Arbeit suchen ,wo man keinen braucht,dann sparen und den Führerschein machen.
Mir hat auch keiner der FS bezahlt ,ich bin mit dem Zug zur Arbiet gefahren.
Gruß Mama
Er kann ja nix dafür, dass er nicht genug Geld für ein Führerschein hat. Also würde ich sagen du könntest sie verklagen, aber ich würde lieber noch weitere danach Fragen um sicher zugehen!
Beratung beim Arbeitsgericht ist kostenlos.
schöner ausreden katallog wer keinen führerschein hat muß sparen ihr seid einfach nur faul
Fahren nach Österreich keine Züge?
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