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Kann ich die rente rückgängig machen?

21 Oktober 2010 6 Comments

habe mit 60 rente eingereicht, hab nun den bescheid bekommen und es ist zu wenig geld, kann ich die rente wieder rückgängig machen ? es ist eine dumme frage aber die vorgeschichte ist zu lang um sie hier aufzuschreiben.

6 Comments »

  • Hein Mück said:

    Die Rente ist kein Wunschkonzert!

  • ozzy60 said:

    Du kannst dir doch als Rentner auch nebenbei was verdienen. Es wird auch nicht mehr Rente wenn du sie später einreichst, es sei denn die haben dir dies ganzen Prozente abgezogen, dann ist jedes Jahr das du später in Rente gehst bares Geld.
    Hättest du aber vorher darüber nachdenken sollen. Es hätte ja auch eine Anfrage erst einmal gereicht, und nicht gleich der Antrag.
    Ruf bei der Rentenversicherungssanstalt an und frage was zu tun ist, und ob es möglich ist die Rente erst später anzutreten, also später in Rente zu gehen.
    Ansonsten wären wir hier aufs raten angewiesen.
    Gruß
    Franky

  • Franky said:

    Kannst ja gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, ob es was hilft, ist eine andere Frage. Denn die Rente wird nach deinen versicherungspflichtigen Beschäfftigungen berechnet. Es kann auch sein, daß du Fehlzeiten hast, das beeinflußt auch die Rentenhöhe. Und rückgängig machen? Habe ich noch nie gehört.

  • silviaj said:

    hallo, bevor ich solch einen Antrag abgebe, erkundige ich mich doch erst, haste dieses nicht gemacht? War auch am Überlegen, aber warte noch bis 63 Jahre, dann lass ich mir alles ausrechnen, wenn nichts rauskommt, bleibt nichts über als bis 65 Jahre zu warten..

  • summti said:

    Rente können Sie ablehen da sie öffentlches Interesse haben , aber wenn beantragt und genehmigt wüde ich die nicht tun, sie können auf Ihren Anspruch verzichten oder aber wenn Sie arbeiten haben sie keinen Rentenanspruch für diese zeit! Desweiteren Altersvorsorge, darüber können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzten. MFG Rischling

  • paticode said:

    Gehe zur RV in die beratungsstelle und trage Dein Anliegen vor. Dort erhälst Du die verbindliche Antwort. Auf die Antworten hier kannst Du Dich nicht berufen.

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