Kann man nach Scheidungstermin auf Versorgungsausgleich verzichten?
Hallo Community,
ich hoffe ihr könnt mir helfen…….
folgende situation,…… Ehepaar hat 2005 geheiratet und sich 2008 getrennt, nach trennungsjahr wurde Scheidung eingereicht, alle Unterlagen von beide Parteien ausgefüllt und zurück geschickt. Die Rente Kasse vom Ehemann war noch nicht mit der Berechnung fertig als am 06.01.2010 die gerichtsverhandlung für die Scheidung statt fand. Die Richterin hat aber trotzdem beide Parteien angehört und zur Protokoll gegeben das wenn die Unterlagen da sind, wir keinen erneuten Termin machen müssen und die Scheidung dann ausgesprochen wird. Bis heute hat sich da noch nichts getan, kann man jetzt noch auf Versorungsausgleich verzichten ?
Habe bei meinem Rechtsanwalt schon nach gefragt, aber seine Aussage war : IN RHEINLAND-PFALZ WÄRE DIES NICHT MÖGLICH
Stimmt seine Aussage oder versucht er nur mehr geld an meiner Scheidung zu verdienen ?
Wie kann ich meine Scheidung beschleunigen ?
Ich hoffe ihr könnt mir einige Ratschläge oder Tips geben……… bin für alle vorschläge dankbar
Hallo Sandra,
ich konnte es damals auch nicht abwarten bis zur Scheidung.
Aber auch bei mir war es so, das die Rentenkasse ewig für die Berechnung brauchte, aber das ist nun mal so, denke ich.
Beiss die Zähne zusammen und warte es ab, geschieden wirst du bald und dann kann dein neues Leben beginnen.
Alles andere ist ja schon geregelt, so lange kann es aber nicht mehr dauern, ich wünsche dir für die Zukunft alles nur erdenklich Gute.
Mir tat die Scheidung damals auch sehr gut, aber ich habe den Schritt gewagt und habe wiedergeheiratet, dieses Mal klappt es…..
Nein das kann man nicht und das ist auch gut so.Du solltest auf keinen Fall auf deinen Ausgleich verzichten. Du würdest es Später sehr Bereuen.Kein Anwalt darf zum Nachteil seines Mandanten Tätig werden.Deine Forderung würde deine Scheidung verteuern und auch nicht Beschleunigen.Wie Lange sich das Gericht Zeit nimmt kannst du nicht beeinflussen. Dein Anwalt könnte nur erneut Nachfragen und um eine Beschleunigung Bitten. Mehr kosten 350,- Euro oder du wartest den Normalen Werdegang ab.
Nachträglich lässt sich auf einen Versorgungsausgleich nicht verzichten.
VOR der Scheidung ist das natürlich noch drin. Das letzte Wort hat aber die Richterin. Die stimmt dem Verzicht nur zu, wenn es ein ausgewogenes Renten-Verhältnis ist.
—
Der Verzicht auf den Ausgleich verkürzt die Scheidung nicht. Die Richterin muss erst die Unterlagen haben, um zu sehen: Ah, ja, beide haben in der Zeit ungefähr gleich viele Rentenanteile erworben, da kann ich dem Verzicht zustimmen.
Ob ihr nun also den Versorgungsausgleich durchführen lasst oder darauf verzichtet – am Prozedere bis zum Scheidungstermin ändert das nichts.
Solange ein Urteil nicht rechtskräftig ist, dürfte das kein Problem sein.
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