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Kann man sich beim Arbeitsamt auch abmelden?

17 Oktober 2010 7 Comments

Ich bekomme keinerlei Leistungen vom AA. Nun wollte ich Urlaub beantragen (was für ein schwarzer Humor ist das eigentlich?) und ich bekomme keinen, weil ich nicht soviele Tage habe, da ich ja jetzt auch erst arbeitslos geworden bin.
Ich darf also die ganze Zeit zu Hause sitzen aber nicht in Urlaub fahren, obwohl in der Zeit sowieso kein Jobangebot von denen kommt. Ich bin eigentlich Krankenschwester und sollte jetzt den Staplerführerschein machen! Ist sowas gerecht? Das AA macht also gar nichts für mich. Die Kliniken, Ärzte und Heime telefoniere ich selber ab und im Internet kann ich auch selber nach Arbeit suchen.
Ist man auf das AA irgendwie angewiesen? Kann man sich da einfach „abmelden“? Sie zahlen ja keine Rentenbeiträge oder SoziV für mich. Krankenversichert bin ich über meinen Mann. Was soll ich also da?

7 Comments »

  • speedway said:

    Wie kommst überhaupt auf die IDEE, beim AA Urlaub zu beantragen, wenn Du nix mit denen zu tun hast??????
    Fahr und fertig…
    Schönen Urlaub…
    Nachtrag: Wenn Du KEINE Leistungen beziehst, können die Dir garnix vorschreiben..was denn das für ein Unsinn????!!!!
    Womit wollen sie Dich denn „bestrafen“, wenn Du in Urlaub fährst?
    Gibts dann was auf den Hintern? ;o))
    Schreib ne mail hin, dass Du nicht mehr an Arbeitsangeboten interessiert bist (kommen eh keine) und fertig…sollen Dich in Ruhe lassen.
    .

  • Thorge said:

    Wenn Du kein Geld vom Arbeitsamt haben willst und Dir auch lieber selber einen Job suchen willst (was sehr gut gehen kann, die meisten Jobs werden sowieso außerhalb des Arbeitsamtes vermittelt!) dann kannst Du dich als „nicht Arbeitssuchend“ melden. Dann bekommst du nix, hast aber Ruhe!

  • merlinsh said:

    abmelden geht schon, nur weil du ja erst arbeitslos geworden bist, bekommst du ja sicherlich arbeitslosengeld. wenn du dich abmeldest, dann verfällt dein anspruch. das würde ich mir gut überlegen.
    zusatz: sehe grad, dass du keinerlei leistungen bekommst, hatte ich überlesen. dann kannst du dich dort auch abmelden. von denen kommt stellenmäßig eh nix rüber und du brauchst dich nicht weiter erniedrigen zu lassen.
    mein AG war im april zuende, sollte dann AG2 bekommen. habe aber dankend abgelehnt weil mir das gehabe von denen einfach nur noch auf die nerven ging. zum glück bin ich nicht drauf angewiesen.

  • uweelena said:

    Abmelden geht immer. Nur wenn du noch Urlaubsansprüche haben solltest, den dürfen die nicht so einfach streichen.
    Wir sind doch keine Sklaven von einem Amt.

  • Jens said:

    Du kannst dir zwar abmelden, hast aber später bei der Rente Probleme, solange du arbeitslos gemeldet bist, wird das in er Rente berücksichtigt, wird aber wohl nur ein paar Cent sein.
    Den Rest mit Staplerschein usw. verstehe ich nicht.

  • riverhin said:

    Beim Arbeitsamt gelten ein paar „Spielregeln“ insbesondere für dich.
    Dir steht das Recht frei dich dort auch abzumelden, würde ich aber während der Arbeitslosigkeit nicht machen.
    Wenn du beim Arbeitsamt (Bundeagentur für Arbeit) gemeldet bist, stehen dir drei Wochen Urlaub (gesetzlicher Mindesturlaub) zu.
    Während der übrigen Zeit hast du für Jolbangebote, Schulungsmaßnahmen oder sonstigen Kontrollen von morgens 8:00 bis Nachmittags 16:00 zur Verfügung zu stehen und zwar von Montag bis Freitag, in diesen Zeiten mußt du alles unternehmen deiner Arbeitslosigkeit ein schnelles Ende zu setzen, also schnellstmöglich eine neue Anstellung zu finden.
    Du bekommst deswegen keine Unterstützung vom AA weil du mindestens drei Jahre eingezahlt haben müßtest, bevor ein Anspruch darauf besteht, für längstens 1 Jahr ALG I zu bekommen, ALG II (Hartz IV) bekommst du nur dann wenn dein Mann auch arbeitslos wäre oder sein Einkommen so gering wäre daß er dich nicht unterstützen könnte.
    Das Arbeitsamt zahlt aber auch bei abgelehnten ALG Bescheid, während deiner Arbeitslosigkeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu sonstigen Sozioaleinrichtungen ein, würdest du dich abmelden müßtest du mit einer geringeren Rente im Alter rechnen, wenn du nicht selbst für nicht bezahlte Zeiten aufkommst (Rentenausfallzeiten), es wird die mehrmals die Möglichkeit gegeben eventuell Ausfallzeiten mit den mindestbeträgen nachzuentrichten, damit deine Rente nicht vermindert gezahlt werden wird.
    Ab dem Zeitpunkt wo dein Mann arbeitslos wird, bist du auf eine eigene Krankenversicherung angewiesen, die Beiträge übernimmt das Arbeitsamt aber nur dann, solange du dich nicht abgemeldet hast.
    Wenn du dich beim Arbeitsamt abmeldest, verlierst du den Status als Arbeitsloser und die Sozialkassen (Rente, Pflegeversicherung, Krankenkasse) wollen den Selbstversicherungsbeitrag von dir haben (das können mehrere hundert Euro pro Monat sein, zahlst du 2 Monate in Folge nicht ein, fliegst du aus dem System) außerdem fallen Mindestbeträge zur Arbeitslosenversicherung an, die du während der abgemeldeten Zeit selbst übernehmen mußt.
    Bist du aber weiterhin arbeitslos gemeldet bist du von der Zahlung der Arbeitslosenversicherung befreit.
    Das AA möchte dir gerne die Staplerfahrerqualifikation bezahlen, diese Schulung kostet sonst bis 250 €, damit wärst du dann nicht nur in deinem Beruf einsetzbar, sondern bei fast allen Branchen, das ist absolut rechtens und legal, schließlich muß es für dich egal sein, was für Arbeit du wo machen sollst.
    Während einer Schulung bekommst du Unterhaltsgeld, Beiträge zu den Sozialkassen bezahlt, gilst nicht mehr als arbeitslos und es werden dir Fahrtgeld und Rentenbeiträge gezahlt, vom Arbeitsamt. Du profitierst auch davon, also sie es nicht als unnötige Maßnahme.
    Je länger jemand arbeitslos ist desto weniger Gehaltsforderungen darf er verlangen oder muß mit anderen Jobs zufrieden sein, einzig was zählt ist ein neuer Job, egal wo.
    Alle drei Monate müssen Abschläge zum gewohnten Lebenswandel in Kauf genommen werden, bishin du nach einem Jahr auf Sozialhilfestatus abgesenkt worden bist (Hartz IV) denn alles, was mehr Geld bringt als Hartz IV )ab dem 2ten Jahr der Arbeitslosigkeit), ist von dir anzunehmen, auch wenn es nicht dein erlernter Beruf ist, so kommt es vor, daß auch Ingenieure in der Produktion als Helfer und Hilfsarbeiter arbeiten müssen.
    Wenn deine Eltern seit über 40 Jahren in die Sozialkassen einzahlen dann stehen ihnen die üblichen Sätze der Hilfeleistung zu wenn sie sie benötigen, wenn sie arbeitslos werden, sie müssen nur beantragt werden.
    Für dich gebe ich dir den Rat, ach wenn es scheinbar so aussieht, daß das Arbeitamt nichts für dich macht, dann solltest du weiterhin arbeitslos gemeldet bleiben, es hat nur Vorteile für dich, möchtest du irgendwann mal Rente beantragen müssen oder wollen.

  • GerdP said:

    Jeder Arbeitslose ist laut Sozialgesetzgebung verpflichtet, alles zu tun, um seine Arbeitslosigkeit abzuwenden. In Urlaub fahren gehört sichertlich nicht dazu.

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