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Kann sich ein selbständiger seine rentenbeiträge die er vor der selbstständigkeit eingezahlt hat auszahlen?

22 Oktober 2010 6 Comments

lassen?

6 Comments »

  • STERN said:

    das war früher mal.jetzt geht es nicht mehr.Grund gibt es dafür genug.

  • Gary H said:

    Es hängt davon ab in welchem Land man wohnt!
    In der Schweiz kann man dies tun, allerdings nur wenn man sich eine neue Selbständigerwerbstätig nachgeht!

  • naddysun said:

    WAS???

  • Advicer said:

    Ich nehm an, es soll heissen „… auszahlen lassen“
    Antwort: definitiv nein, um seinen Anspruch aber zu verbessern, kann ein Mindestbeitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund geleistet werden (freiwillige Mitgliedschaft). Evtl. besteht auch eine Pflichtversicherung (z.B. bei Handwerkern).

  • ramsjoen said:

    Meines Wissens führt da kein Weg hin, d.h., des geht überhaupt nicht.
    U.U. lohnt es sich sogar im Gegenteil, seine staatlichen Rentenversicherungsansprüche zu prüfen. Man hat erst dann Anspruch auf staatliche Altersrente, wenn man 5 Beitragsjahre hat. Falls Du z.B. vier Jahre (durch Zivildienst, Angestelltendasein…) hast, kann es sich lohnen, freiwillig ein fünftes Jahr die Mindestbeiträge zu bezahlen. Auf diese Weise erwirbt man schließlich einen Anspruch auf Altersrente, was konkret heißt, dass die ersten vier Beitragsjahre nicht vollends verloren sind.

  • Paragon said:

    Nein, ab 65,67, ?? Rente monatlich zahlen lassen, wenn genug (Zeit) eingezahlt wurde.
    Auch wenn es nur 50 Euro im Monat sind!

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