Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?
Also die Mutter meiner Mutter also meine Oma hat vor Jahren einen Kredit für ein Haus aufgenommen damals 60.000 MARK…sie zahlt den Kredit von ihrer Rente ab. Das Haus gehört meiner Mutter(wurde ihr überschrieben) meine Oma ist nun im Pflegeheim (wird wahrscheinlich bald sterben) und meine Mutter wohnt noch in dem Haus (habe aber kein Kontakt zu beiden seit fast 5 Jahren aus privaten Gründen) wenn meine Oma und meine Mutter mal sterben und ich das Erbe antreten würde, würde ich dann automatisch den Kredit mit erben??? Weil dieser ja auf meine Oma läuft…wenn sie stirbt erbt den Kredit meine Mutter?? Was wenn sie das Erbe ihrer Mutter ausschlägt? Dann erbt sie den Kredit ja nicht….und wenn dann meine Mutter mal stirbt???
Sorry für den langen Text….und danke fürs durchlesen und beantworten!!!
Also.. erstmal ist es wichtig zu wissen, wann das Haus auf deine Mutter überschrieben wurde und wie das alles im Grundbuch steht.
Denn auch wenn ein Haus überschrieben worden ist, gibt es eine „10 Jahres-Frist“. Diese Frist ist wichtig, falls deine Mutter das Haus (aus irgendwelchen Gründen) nicht halten kann. In so einem fall würde das Haus dann an deine Oma zurück fallen. Aber wie genau das läuft, solltet ihr euch mal von einem Anwalt für Erbrecht erklären lassen.
Ich weiß auch nicht, ob diese 10 Jahresfrist eine Rolle spielt, falls deine Oma vor Ablauf dieser 10 Jahre stirbt. Nicht dass dann das Haus mit in die Erbmasse fließt…. – wie gesagt, Erbrecht ist kompliziert.
Denn wenn es in die Erbmasse fließt (weil die Oma noch mit im Grundbuch steht), dann kann deine Mutter das Erbe wegen der Schulden zwar ablehnen, dann wäre das Haus aber auch weg!!!!
Also… schaut mal, wie genau das im Grundbuch steht und holt euch Rat bei einem Anwalt!!!
Und sollte sie das Haus behalten, aber nicht halten können…. tja, dann wird sie es verkaufen müssen!
ODER
Sie überschreibt es dir und läßt sich z.B. ein Lebenslanges Wohnrecht eintragen oder so. Aber auch das solltet ihr euch von einem Anwalt genau erklären lassen.
Nachtrag
Wenn deine Oma den Kredit direkt auf´s Haus aufgenommen hat, dann wird die Bank wohl darauf bestanden haben, dass sie solange im Grundbuch drin steht, bis der Kredit abgezahlt ist….
ODER
Deine Mutter hätte eine Umschuldung auf ihren Namen machen müssen.
Könnte sein, dass wegen der Pflegeheimkosten auch noch Probleme auftauchen könnten, falls die Oma noch im Grundbuch steht. Dann kann man verlangen, dass das Haus verkauft wird, um die Heimkosten davon bezahlen zu können.
Aber auch das sollte man einen Fachmann fragen!!!! Man kann als Laie zu viele Fehler machen, wenn man sich damit nicht auskennt!
Kredite für Häuser nennt man normalerweise `Hypothek´ und solche werden im Grundbuch eingetragen. Wer also das Erbe für das Haus annimmt, der erbt den Kredit mit. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Deine Oma einen Kredit in Höhe von 60.000,– DM für das Haus bekommen hat, ohne dafür die entsprechenden Sicherheiten bieten zu können; und das wäre zwangsläufig das Haus. Wenn Deiner Mutter das Haus noch zu Lebzeiten Deiner Oma überschrieben wurde, wird sie wahrscheinlich auch die Hypothek aufgenommen haben. Wenn Dein Opa kein Testament hatte, und zum Zeitpunkt des Todes selber noch Eigentümer war, haben Deine Oma und Deine Mutter jeweils die Hälfte des Hauses geerbt, und das würde die Kreditaufnahme durch Deine Oma erklären.
Wenn Du mit beiden seit 5 Jahren keinen Kontakt mehr hast, wäre es anständig, sich nicht jetzt schon Gedanken über Dein evtl. Erbe zu machen, noch bevor einer von beiden überhaupt tot ist. Das ist schon ein wenig geschmacklos.
wenn deine mutter nach dem tod ihrer mutter das erbe ausschlägt bist du der nächste erbe (ich gehe davon aus, dass du einzelkind bist). du bist also nicht erst „fällig“, wenn deine mutter stirbt. man tritt als erbe in alle rechte und pflichten des erblassers ein; du hast 6 wochen galgenfrist nach mitteilung über die erbschaft, die ausschlagung des erbes zu erklären. wenn du das erbe angenommen hast (das ist automatisch der fall, wenn du innerhalb der 6-wochen-frist nicht ausschlägst) dann gibt es dennoch eine möglichkeit, später aus der nummer rauszukommen, wenn plötzlich ein schuldenberg oder irgendwelche leichen aus dem keller auftauchen. du musst aber hieb- und stichfest beweisen können, dass du vorher im irrtum warst, getäuscht oder gar bedroht wurdest. es ist also empfehlenswert, im falle der annahme der erbschaft zu protokollieren, von welchen vermögenswerten und verbindlichkeiten du definitiv wusstest und welches insofern die grundlage für die annahme der erbschaft war. lass dich von einem anwalt beraten, wenn es soweit ist…bist du sicher, dass es kein testament gibt?
Ich beantworte die Frage mal so:
Dreh mal das Ganze um: Wäre der Hausbesitzer NICHT für den Kredit verantwortlich, dann könnte jeder Mensch einfach einen Kredit aufnehmen, Etwas dafür kaufen, es an einen Anderen übertragen und sich dann ohne Konsequenzen aus der Verantwortung stehlen.
Das geht nicht, daher gilt der Grundsatz: Eigentum verplfichtet. Solange das Haus nicht voll bezahlt ist, gehört es der Bank – da kann es „überschrieben“ werden so oft und wen es will.
entweder man nimmt eine erbe an oder schlägt es aus-man kann sich NICHT die rosinen rauspicken…
dies bezieht sich aber nur auf materielle dinge–in deinem falle ist das haus wahrscheinlich als sicherheit bei der bank und dementsprechend mit dem kredit belastet…
sollte deine mutter das erbe ausschlagen so kann sie sich ne wohnung suchen-das haus geht dann an die bank…
es wäre also sinnvoll zu überlegen den kredit mit der bank neu zu verhandeln, ggf. kleinere raten, dafür hat man dann eben was eigenes…
Mit einem Erbe,erbt man Guthaben und Schulden,man kann das Erbe jedoch jederzeit ausschlagen,also darauf verzichten.
Wenn Du das Erbe annimmst, dann nimmst Du es mit „Stumpf und Stiel“ an.
Also auch Schulden/Kredite etc.
Wäge vorsichtig ab, wie Du Dich entscheidest.
Ein Haus zu erben kann auch mit Schulden ok sein.
Im Moment ist es aber doch so, das die Oma wohl schon bald stirbt, da muss Deine Mutter sie Schulden nicht uebernehmen/erben.
Wenn dann später mal Deine Mutter verstirbt, kann es ja sein, dass diese Dir zwar das Haus, aber nicht die Schulden hinterlässt.
Wenn Du später selber in dem Haus leben willst, und Deine Mutter das Erbe angenommen hatte, dann erbst Du das mal.
In dem Fall würde ich Dir raten, Dich dann an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden, und Dich dort fundiert beraten zu lassen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht_(D…
Wer das Erbe antritt, der muss auch für die „geerbten“ Schulden aufkommen.
Ja das würdest du.
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